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Ausstellung/Verlängerung eines Jagdscheines
Beschreibung
Der Jagdschein kann beantragt werden, wenn man eine deutsche Jägerprüfung bestanden hat, min. 16 Jahre alt ist und im Besitz einer Jagdhaftpflichtversicherung für die beantragte Zeit ist. Wir behalten uns vor Ihre Jagdtauglichkeit jederzeit persönlich zu überprüfen.
Der Jagdschein kann für die Gültigkeitsdauer von wahlweise 14 Tagen (Tagesjagdschein), 1, 2, oder 3 Jahren ausgestellt werden.
Verlängerungen für das neue Jagdjahr sind immer ab dem Januar eines Jahres möglich.
Erforderliche Unterlagen
Erstmalige Ausstellung
Bitte halten Sie nachfolgend genannte Dokumente in digitaler Form bereit, um diese im Prozess hochladen zu können.
- Prüfungszeugnis der bestandenen Jägerprüfung
- Versicherungsbescheinigung (Eine Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses
- Nachweis über die Schulung zur Kundigen Person oder Fallenschein (falls vorhanden)
- Vollmacht/Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Antragsteller*innen)
- Nachweis über Jagdberechtigung/-bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
Zusätzlich auf dem Postweg einzureichen:
- Aktuelles Lichtbild (Rückseitig beschriftet mit Vor- und Nachnamen)
Verlängerung/Neuausstellung
Bitte halten Sie nachfolgend genannte Dokumente in digitaler Form bereit, um diese im Prozess hochladen zu können.
- Versicherungsbescheinigung (eine Beitragsrechnung ist nicht ausreichend)
- Kopie des Personalausweises/Reisepasses
- Bitte halten Sie nachfolgend genannte Dokumente in digitaler Form bereit, um diese im Prozess hochladen zu können.
- Nachweis über Jagdberechtigung/-bezirk (Eigenjagdbezirk, Nießbrauch)
- Vollmacht/Einverständniserklärung des Erziehungsberechtigten (bei minderjährigen Antragsteller*innen)
Wichtig: Prüfen Sie, ob noch ein Verlängerungsfeld auf Seite 5 frei ist.
Zusätzlich auf dem Postweg einzureichen:
- Ihr Jagdschein (original)
- Wenn kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, ein aktuelles Lichtbild (Rückseitig beschriftet mit Vor- und Nachnamen)
Ersatz-Jagdschein
Wenn Ihr Jagdschein verloren geht oder durch dritte Personen entwendet wird, kann ein Ersatzdokument beantragt werden. Dieses wird mit der Gültigkeitsdauer Ihres alten Jagdscheines ausgestellt. Bitte halten Sie nachfolgend genannte Dokumente in digitaler Form bereit, um diese im Prozess hochladen zu können.
- Kopie Ihres Personalausweises/Reisepasses
Zusätzlich auf dem Postweg einzureichen:
- Aktuelles Lichtbild (Rückseitig beschriftet mit Vor- und Nachnamen)
Bearbeitungsdauer
Ab dem Eingang der Unterlagen ca. 4-6 Wochen. Sie werden unter „Mein Postkorb“ im Serviceportal über den Bearbeitungsstand informiert. Ihr fertiger Jagdschein wird an Ihre Meldeanschrift versendet. Sollte dieser an eine abweichende Anschrift versendet werden, muss dies vorab mitgeteilt werden.
Verfahrensablauf
Nach der Onlinebeantragung
Sobald Sie Ihren Antrag eingereicht haben, geben Sie bitte die erforderlichen Dokumente (Original-Jagdschein bzw. aktuelles Lichtbild) in die Post und senden diese an nachfolgende Adresse:
Bundesstadt Bonn
Amt 33-11, Untere Jagdbehörde
Berliner Platz 2
53111 Bonn
Sollten Sie Ihre Dokumente nicht mit der Post versenden wollen, steht Ihnen der Nachtbriefkasten im Stadthaus als weitere Einreichungsmöglichkeit zur Verfügung. Diesen finden Sie rechts neben dem Eingang zum Stadthaus.
Kosten
Jagdscheine für Erwachsene und Ausländer
Tagesjagdschein - 15,00 € (Gültigkeit 14 Tage)
1 Jahr - 35,00 €
2 Jahre - 45,00 €
3 Jahre - 65,00 €
Jugendjagdscheine
1 Jahr - 20,00 €
2 Jahre - 30,00 €
3 Jahre - 35,00 €
Falknerjagdscheine
Tagesfalknerjagdschein - 15,00 €
1 Jahr - 20,00 €
2 Jahre - 30,00 €
3 Jahre - 35,00 €
Jugendfalknerscheine
1 Jahr - 15,00 €
2 Jahre - 20,00 €
3 Jahre - 25,00 €
Ersatz-Jagdschein
Besitzt die Gültigkeitsdauer Ihres Verloren gegangenen Dokumentes – 35€
Zahlungsweisen:
- Lastschriftverfahren
- Kreditkarte
- Paydirekt