Zweitwohnungssteuer

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zweitwohnungssteuer

Beschreibung

Die Bundesstadt Bonn erhebt von allen Personen, die in Bonn eine Nebenwohnung beziehen, eine Zweitwohnungssteuer. Sie beträgt zwölf Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.

Weitere allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer erhalten Sie auf www.bonn.de unter dem Suchbegriff „Zweitwohnungssteuer“.

Hinweise zum Datenschutz beim Kassen- und Steueramt finden Sie ebenfalls auf www.bonn.de unter dem Suchbegriff „Kassen- und Steueramt“.


Hinweise und Besonderheiten

Die Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.

Onlinedienstleistungen

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen