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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
ZweitwohnungssteuerBeschreibung
Die Bundesstadt Bonn erhebt von allen Personen, die in Bonn eine Nebenwohnung beziehen, eine Zweitwohnungssteuer. Sie beträgt zwölf Prozent der jährlichen Nettokaltmiete.
Weitere allgemeine Informationen zur Zweitwohnungssteuer erhalten Sie auf www.bonn.de unter dem Suchbegriff „Zweitwohnungssteuer“.
Hinweise zum Datenschutz beim Kassen- und Steueramt finden Sie ebenfalls auf www.bonn.de unter dem Suchbegriff „Kassen- und Steueramt“.
Hinweise und Besonderheiten
Die Abgabe der Zweitwohnungssteuererklärung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.
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