Suche
Onlinebelehrungen für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln (IfSG)
Beschreibung
Wer gewerbsmäßig mit Lebensmitteln arbeitet oder mit Bedarfsgegenständen (Teller, Töpfe, etc.) in Berührung kommt, braucht eine Infektionsschutzbelehrung von einem Gesundheitsamt.
In der Belehrung wird vermittelt, wie durch den richtigen Umgang mit Lebensmitteln das Auftreten übertragbarer Krankheiten (zum Beispiel Salmonellose) vermieden werden kann.
Auch Reinigungs- und Spülpersonal und Personen, die sich häufig in Küchen von Gaststätten und Einrichtungen mit oder zur Gemeinschaftsverpflegung aufhalten, müssen eine Bescheinigung über die Teilnahme an einer solchen Belehrung nachweisen können.
Die Bescheinigung wird unbegrenzt gültig, wenn Sie nach der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Ihre Tätigkeit innerhalb von drei Monaten aufnehmen.
Ihr*e Arbeitgeber*in muss Sie zu Beginn einer neuen Tätigkeit und während einer bestehenden Tätigkeit alle zwei Jahre wiederbelehren.
Rechtsgrundlagen
Die gesetzliche Grundlage ist §43 Absatz 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
Bescheinigungen nach dem bis zum Jahr 2000 geltenden §18 Bundesseuchengesetz sind weiterhin gültig.
Hinweise und Besonderheiten
Wenn einer der folgenden Punkte auf Sie zutrifft wenden Sie sich bitte direkt an die Sachbearbeiter*innen beim Gesundheitsamt Bonn.
- Sie sind minderjährig
- Sie haben eine gesetzliche Betreuungsperson
- Sie haben eine schriftliche Kostenübernahme Ihrer Arbeitsstelle oder Ihrer Schule
- Sie brauchen die Belehrung für eine vom Jobcenter vermittelte Tätigkeit
- Sie brauchen die Belehrung für eine Einstellung bei der Stadt Bonn
- Ihre Anschrift in Bonn unterliegt einer Auskunftssperre
- Sie haben schon an einer Erstbelehrung in Bonn teilgenommen und brauchen ein Duplikat Ihrer Urkunde
- Sie brauchen den Belehrungstext in einer anderen Sprache
- Sie möchten lieber an einer rein schriftlichen Belehrung teilnehmen
- Sie haben Fragen zur Belehrung
Kontaktdaten finden Sie unter dem Reiter Kontakt auf folgender Seite - Belehrungen für Personal beim Umgang mit Lebensmitteln
Voraussetzungen
Um an einer Onlinebelehrung teilzunehmen und Ihre Bescheinigung im Anschluss direkt herunterzuladen müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Sie müssen volljährig sein.
- Sie tragen die Kosten für Ihre Erstbelehrung selbst (25 Euro).
- Sie verfügen über eine BundID.
Kosten
Die Belehrung ist gebührenpflichtig. Die Gebühr in Höhe von 25,00 ist im Anschluss an die Belehrung per e-Payment zu bezahlen.