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Einbürgerung

Beschreibung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin.

Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter.

Hinweis zu den Bearbeitungszeiten

Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge, beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn aktuell mindestens 15 Monate ab Antragsübersendung. Die Bearbeitung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden weiterhin zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen führen. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld.
Dass der Reisepass oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.
Bitte sehen Sie von wiederholten Anfragen zum Stand Ihres Einbürgerungsverfahrens ab, da Nachfragen den Prozess verlangsamen. Wir werden uns schnellstmöglich unaufgefordert bei Ihnen melden.
Es wurden bereits einige organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen, um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen.

Wir danken für Ihr Verständnis.


Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Identität, Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus

  • Gültiger Heimatpass bzw. abgelaufener Heimatpass und/oder Identitätskarte
  • Ausweis (z.B. auch Reiseausweis für Flüchtlinge) oder Ausweisersatz
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Zum Nachweis der Identität und des Personenstandes

  • Eigene Geburtsurkunde (bei ausländischen Urkunden stets mit Übersetzung eines für die deutschen Gerichte ermächtigten Übersetzers)
  • Geburtsurkunde der miteinzubürgernden Kinder/des miteinzubürgernden Ehegatten
  • Heiratsurkunde bzw. deutsche Eheurkunde
  • Scheidungsurteil / Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

Nachweis staatsbürgerlicher Kenntnisse

Einkommensnachweise und bei Arbeitnehmern Arbeitgeberbescheinigung

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:

  • Bei Selbstständigen: Nachweis über Krankenversicherungsschutz und ausreichende private Altersvorsorge, Gewerbeanmeldung, betriebswirtschaftliche Auswertung, Einkommensteuerbescheid etc.
  • Nachweis zum Sorgerecht / gesetzliche Vertretung, z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss, Betreuerausweis, etc.
  • Nachweise zum Bestehen oder Nichtbestehen weiterer Staatsangehörigkeiten
     

Die spätere Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Einbürgerungsbehörde kann möglich sein.


Voraussetzungen

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
  • Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
  • Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische
  • Unrechtsherrschaft, für den Schutz jüdischen Lebens und zum friedlichen Zusammenleben der Völker (Information / Erklärung)
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)
  • keine Verurteilung zu einer Straftat
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
  • Erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest
  • Keine Mehrehe

Verfahrensablauf

Wenn Sie einen Antrag auf Einbürgerung stellen möchten, dann nutzen Sie bitte den angegebenen Link. Hier können Sie zunächst einen Quick-Check machen und danach Ihren Antrag online einreichen.


Kosten

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255 Euro, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
  • Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51 Euro.
  • Die Einbürgerungsgebühr ist bei Abgabe des Antrags in voller Höhe zu entrichten.

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