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Einbürgerung

Beschreibung

Sie haben eine ausländische Staatsangehörigkeit, leben aber bereits längere Zeit in Deutschland und beabsichtigen, dauerhaft hier zu bleiben. Aus diesem Grunde wünschen Sie die Einbürgerung in den deutschen Staatsverband. Durch die Einbürgerung werden Sie gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger unseres Landes mit allen Rechten und Pflichten als Staatsbürger oder Staatsbürgerin.

Ab dem 16. Lebensjahr können Ausländerinnen und Ausländer diesen Antrag selbst stellen. Für jüngere Personen bedarf es eines Antrags durch die gesetzlichen Vertreter.

Hinweis zu den Bearbeitungszeiten

Aufgrund der Vielzahl der bereits eingegangenen Anträge, beträgt die Wartezeit bis Bearbeitungsbeginn derzeit ca. 15 Monate ab Antragseingang. Die Bearbeitung erfolgt aus Gründen der Gleichbehandlung grundsätzlich nach Antragseingang. Die neuen gesetzlichen Regelungen werden weiterhin zu einem weiteren Anstieg der Antragszahlen führen. U


Dass der Reisepass oder der Aufenthaltstitel abläuft, kann nicht zu einer bevorzugten Bearbeitung führen. Auch der Wunsch, in andere Länder zu verreisen, kann grundsätzlich keine Eilbedürftigkeit begründen. Die Behörde bittet hierfür um Verständnis.

Nach erfolgter Online-Antragsstellung erhalten Sie vom System eine Versandbestätigung, welche gleichzeitig als Eingangstätigung dient. Sofern sich im Rahmen der Bearbeitung ausstehende oder ergänzende Unterlagen ergeben, erhalten Sie diesbezüglich eine Mitteilung. Es ist verständlich, dass Sie gerne über den Sachstand informiert werden wollen. Die Vielzahl an Nachfragen verlangsamt jedoch den Prozess und ist für die Fortführung der Arbeiten hinderlich. Daher können Sachstandsanfragen nicht beantwortet werden. Wir sind bemüht die hohe Zahl der Antragseingänge zu bewältigen. Um die Verfahrensdauer zukünftig wieder deutlich zu verkürzen, wurden bereits organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bemühen sich die Anträge so schnell wie möglich zu bearbeiten und danken für Ihre Geduld und Ihr Verständnis.

Hinweis:
Das Staatsangehörigkeitsgesetz in seiner aktuellen Fassung sieht vor, dass Ihre bisherige Staatsangehörigkeit von deutscher Seite aus beibehalten werden kann. Dennoch bleibt zu beachten, dass jedes Land ein individuelles nationales Staatsangehörigkeitsrecht hat und nicht immer die Mehrstaatigkeit erlaubt. Informieren Sie sich bei Bedarf bei Ihrer Auslandsvertretung.

Beachten Sie aber bitte auch, dass das neue Gesetz grundsätzlich eine Sicherstellung des Lebensunterhalts ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII vorsieht. Sollten Sie Ihren Lebensunterhalt aktuell nicht ohne diese öffentlichen Leistungen sicherstellen können, raten wir Ihnen davon ab, einen Antrag auf Einbürgerung zu stellen. Sofern besondere Gründe oder eine persönliche Härte vorliegt, welche die Inanspruchnahme begründet, müssen diese durch entsprechende ausführliche Unterlagen nachgewiesen werden.

Bei Fragen und Problemen im Rahmen des Online-Antrages steht Ihnen die Staatsangehörigkeitsstelle per E-Mail unter: einbuergerung@bonn.de zur Verfügung.


Erforderliche Unterlagen

Zum Nachweis der Identität, Staatsangehörigkeit und des Aufenthaltsstatus

  • Gültiger Heimatpass bzw. abgelaufener Heimatpass und/oder Identitätskarte
  • Ausweis (z.B. auch Reiseausweis für Flüchtlinge)
  • Elektronischer Aufenthaltstitel (eAT)

Zum Nachweis der Identität und des Personenstandes

Fremdsprachige Dokumente bedürfen stets eine Übersetzung eines für die deutschen Gerichte ermächtigten Übersetzers. Zudem ist ggfs. eine Legalisation oder Apostille notwendig. Bitte informieren Sie sich daher vorab unter: www.dnoti.de/arbeitshilfen/ipr-und-auslaendisches-recht

  • Geburtsurkunde von jeder Person für die die Einbürgerung beantragt wird und je nach Land individuelle (Einzel-) Registerauszüge mit Legalisation oder Apostille
  • Sofern verheiratet: Ausländische Heiratsurkunde mit Legalisation oder Apostille bzw. deutsche Eheurkunde
  • Sofern geschieden bzw. verwitwet: Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde des früheren Ehegatten

Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse

  • Ihre Deutschkenntnisse können Sie nachweisen durch: einen Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium),
  • Ein Studium an einer deutschsprachigen Hochschule oder Fachhochschule, wobei das Studium ebenfalls in deutscher Sprache absolviert wurde
  • Eine erfolgreich abgeschlossene deutsche Berufsausbildung
  • Ein Deutsch-Zertifikat mit mindestens Niveau B1 (Telc, Goethe, TestDaF, DSH, g.a.s.t., ösd).

Nachweis der Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung 

  • Abschluss einer allgemeinbildenden deutschen Schule (Hauptschule, Realschule, Gesamtschule oder Gymnasium)
  • Abschluss eines Studiums in Germanistik, Politik-/Sozial-/Rechtswissenschaften
  • Erfolgreich abgeschlossener Einbürgerungstest / Test Leben in Deutschland mit mindestens 17 Punkten.

Nachweise bei Schüler*innen bis 16 Jahre

  • Zeugnisse der letzten vier Jahre des jeweiligen 2. Halbjahres (Zeugnis aus Juni/Juli)
  • Aktuelle Schulbescheinigung
  • Die Zustimmung zur Einbürgerung durch die Eltern oder das sorgeberechtigte Elternteil mit Passkopie und gegebenenfalls dem Sorgerechtsurteil

Nachweise bei Schüler*innen ab 16 Jahre

  • Abschlusszeugnis (mindestens Hauptschulabschluss oder wenigstens gleichwertigen deutschen Schulabschluss)
  • Aktuelle Schulbescheinigung 

Nachweise bei Studierenden

  • Studienbescheinigung des aktuellen Semesters
  • Aktuelle Studienverlaufsbescheinigung

Nachweise bei Auszubildenden

  • Ausbildungsvertrag
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung
  • Letztes Berufsschulzeugnis

Nachweise bei Arbeitnehmer*innen

  • Vollständiger Arbeitsertrag, ggf. auch vom Ehepartner
  • Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate, ggf. auch vom Ehepartner
  • Aktuelle Arbeitgeberbescheinigung, ggf. auch vom Ehepartner 
  • Aktueller Rentenversicherungsverlauf der Deutschen Rentenversicherung
  • Bescheinigung der Krankenkassen über die Versicherungszeiten mit Angabe des Arbeitgebers
  • Kontoauszug der zuletzt gezahlten Miete 

Nachweise bei Selbstständigen

  • Gewerbeanmeldung
  • Aktuelle Bescheinigung vom Steuerberater über die letzten 12 Monate 
  • Die letzten zwei Steuerbescheide
  • Nachweis über eine ausreichende Altersvorsorge (ggfs. privater Vorsorgevertrag und aktuelle Versicherungsbestätigung über die im Vorjahr eingezahlten Beträge)
  • Aktuelle Bescheinigung der Krankenversicherung über das Bestehen eines ausreichenden Krankenversicherungsschutzes mit Angabe des aktuellen Beitragssatzes zur Kranken- und Pflegeversicherung und der monatlichen Bemessungsgrundlage.
  • Kontoauszug der zuletzt gezahlten Miete
  • Sofern eine Gewerbeimmobilie angemietet wurde: Miet-/ Pachtvertrag des Gewerbebetriebs mit Kontoauszug über die gezahlte Miete und Nebenkosten

Nachweise bei Rentner*innen

  • Vollständiger aktueller Rentenbescheid und einer möglichen Zusatzrente
  • Kontoauszug der zuletzt gezahlten Miete

Sollten Sie Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses sein:

  • Grundbuchauszug
  • Kontoauszug der laufenden Kredite (Zinsen und Tilgung)
  • Bei einem Haus zusätzlich: Grundbesitzabgabenbescheid, Kontoauszug über die monatlichen Kosten von Wasser und Heizung (bei Ölheizung ggf. der letzten Rechnung)
  • Bei einer Eigentumswohnung zusätzlich: Kontoauszug über das monatliche Hausgeld

Nachweise bei Familien

  • Kindergeldbescheid
  • Ggfs. Nachweis über Kindergeldzuschlag
  • Ggfs. Elterngeldbescheid
  • Ggfs. Wohngeldbescheid
  • Bei getrenntlebenden Eheleuten mit Kindern: Nachweis zum Sorgerecht / gesetzliche Vertretung, z.B. Negativbescheinigung des Jugendamtes, Sorgerechtsbeschluss
  • Nachweis über Unterhaltszahlungen an Kinder z.B. aus früherer Ehe bzw. nichtehelichen Kindern
  • Nachweis über Unterhaltsvorschuss
  • Sofern eine eigene Unterhaltspflicht besteht: Kontoauszug der örtlichen Unterhaltsvorschusskasse mit Datum und Höhe der geleisteten Zahlungen und Angabe, ob ein Zahlungsrückstand besteht (Gegenüberstellung Soll / Haben)

In Einzelfällen können weitere Unterlagen notwendig sein, z.B.:

  • Betreuerausweis
  • Nachweis über Miet-/ Pachteinnahmen
  • Nachweise zum Bestehen oder Nichtbestehen weiterer Staatsangehörigkeiten unabhängig davon, ob ein gültiger oder abgelaufener Pass/ Identitätskarte vorliegt, ist das Bestehen einer weiteren Staatsangehörigkeit grundsätzlich immer mitzuteilen.

Die spätere Nachforderung weiterer Unterlagen durch die Einbürgerungsbehörde kann möglich sein.


Voraussetzungen

  • Geklärte Identität und Staatsangehörigkeit
  • 5 Jahre rechtmäßiger gewöhnlicher Aufenthalt
  • Unbefristetes oder auf Dauer angelegtes Aufenthaltsrecht zum Zeitpunkt der Einbürgerung
  • Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und Loyalitätserklärung
  • Keine Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche oder extremistische Bestrebung
  • Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische
  • Unrechtsherrschaft, für den Schutz jüdischen Lebens und zum friedlichen Zusammenleben der Völker (Information / Erklärung)
  • Sie beziehen kein Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe
  • Sicherstellung des Lebensunterhaltes für sich und die unterhaltsberechtigten Angehörigen ohne Bezug von Bürgergeld (SGB II), Sozialhilfe oder Grundsicherung (SGB XII)
  • keine Verurteilung zu einer Straftat
  • Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift (Sprachzertifikat B1)
  • Erfolgreich absolvierter Einbürgerungstest
  • Keine Mehrehe

Verfahrensablauf

Bitte prüfen Sie, ob Sie die Voraussetzungen für den Antrag auf Einbürgerung erfüllen. Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, damit Sie dem Online-Antrag angehangen werden können. Unvollständig eingereichte Unterlagen führen zu Verzögerungen und ggf. bei Nichterfüllung einer Voraussetzung zur Ablehnung des Antrages auf Einbürgerung.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen und alle Unterlagen vorliegen, dann nutzen Sie bitte den angegebenen Link. Hier können Sie zunächst einen Quick-Check machen und danach Ihren Antrag online einreichen.


Kosten

  • Die Einbürgerungsgebühr beträgt für jede einzubürgernde Person grundsätzlich 255 Euro, so auch für minderjährige Kinder, die ohne ihre Eltern eingebürgert werden.
  • Für minderjährige Kinder ohne eigenes Einkommen, die mit ihren Eltern eingebürgert werden, beträgt die Einbürgerungsgebühr 51 Euro.
  • Die Einbürgerungsgebühr ist bei Abgabe des Antrags in voller Höhe zu entrichten.

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