Hundesteuerermäßigung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Hundesteuerermäßigung

Beschreibung

Eine Steuerermäßigung kann auf Antrag für Empfängerinnen und Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und Personen, die diesen einkommensmäßig gleichstehen, gewährt werden.


Erforderliche Unterlagen

Empfänger von Leistungen nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) müssen dem Antrag eine Kopie des Bewilligungsbescheides beilegen.

Andere Antragstellende müssen folgende Unterlagen in Kopie dem Antrag beifügen:

  • Bescheinigung über die Höhe des Einkommens (Rentenbescheid, Arbeitslosengeldbescheid, Bewilligungsbescheid über Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) nebst Anlagen, et cetera),
  • eventuell Bescheinigung über Unterhaltsleistungen
  • Bescheinigung über die Höhe der Miete
  • Bescheinigung über die Höhe der Heizkosten
  • eventuell Wohngeldbescheid

Hinweise und Besonderheiten

Wenn die Voraussetzungen für eine Steuerermäßigung vorliegen, wird diese zeitlich befristet gewährt. Danach muss erneut ein Antrag gestellt werden.


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