Zuschüsse für Vereine in Bad Godesberg

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Zuschüsse für Vereine in Bad Godesberg

Beschreibung

Nach den derzeit geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten von Gesang- und Instrumentalvereinen, der örtlichen Hilfsorganisationen und sonstigen Vereinen und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Bad Godesberg. Ausgenommen hiervon sind die örtlichen Sportvereine. Mit den Zuschüssen will der Stadtbezirk die Arbeit der Vereine unterstützen. Gefördert werden nicht nur Veranstaltungen, sondern auch laufende Kosten und Fixkosten.


Fristen

Vereine und sonstige Vereinigungen aus Bad Godesberg können im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. September eines jeden Jahres einen Zuschuss für ihre im aktuellen Jahr geleistete Arbeit bei der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg beantragen.


Hinweise und Besonderheiten

Einreichen von Verwendungsnachweisen

Die Überprüfung der Mittelverwendung erfolgt durch das Vorlegen von prüfungsfähigen Verwendungsnachweisen (z.B. Rechnungskopien, Kopien von Kontoauszügen). Diese hat der Antragstellende bis zum 31. Januar des auf die Zuschussgewährung folgenden Jahres unaufgefordert bei der Bezirksverwaltungsstelle Bad Godesberg einzureichen.

Höhe des Zuschusses

Auf Antrag sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg erhalten

  • Gesangsvereine, Chöre und Instrumentalvereine bis zu 500 €
  • Kirchenchöre bis zu 360 €
  • Schützenbruderschaften bis zu 300 €
  • Junggesellenvereine bis zu 180 €
  • die dem Festausschuss Godesberger Karneval e.V. angeschlossenen Karnevalsgesellschaften und sonstige Karnevalsgesellschaften bis zu 130 €
  • der Festausschuss Bad Godesberger Karneval für die Durchführung des Bad Godesberger Karnevalszuges und seiner weiteren Aktivitäten einen Zuschuss in Höhe von bis zu 6.000 €
  • der Verein für Heimatpflege und Heimatgeschichte e.V. Bad Godesberg für die Herausgabe der "Godesberger Heimatblätter" einen Zuschuss in Höhe von bis zu 4.180 €
  • Bad Godesberger Hilfsorganisationen bis zu 200 €
  • Sonstige Vereine und Vereinigungen der Heimat- und Brauchtumspflege bis zu 130 €
     

Den Bad Godesberger Vereinen wird für die Durchführung eines Vereinsjubiläums auf Antrag sowie vorbehaltlich der Beschlussfassung der Bezirksvertretung Bad Godesberg ein Zuschuss gewährt in Höhe von

  • 180 € zum 25-jährigen Jubiläum
  • 200 € zum 50-jährigen Jubiläum
  • 230 € zum 75-jährigen Jubiläum
  • 250 € zum 100-jährigen Jubiläum

Bei jedem weiteren 25-jährigen Jubiläum wird der Höchstbetrag gewährt.


Verfahrensablauf

Beantragung

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.