Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten, private Umzüge

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten, private Umzüge

Beschreibung

Ausnahmegenehmigungen von Halt- und Parkverboten können gemäß § 46 (1) der Straßenverkehrsordnung (StVO)

  • Privatpersonen,
  • Handwerksbetrieben und
  • Möbelspeditionen

erteilt werden.

Die Ausnahmegenehmigung wird ausschließlich für Kraftfahrzeuge,

  • die zur Ausführung von Arbeiten (Werkstattwagen),
  • zur Beförderung von Arbeitsmitteln oder
  • den Transport von Waren, die wegen ihres Wertes, Gewichtes oder ihrer Größe nicht über eine längere Strecke getragen werden können,

erteilt.

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigung erfolgt grundsätzlich für ein Fahrzeug. Für Fahrzeuge, die lediglich der Personenbeförderung dienen, gibt es keine Ausnahmegenehmigung. An Sonn- und Feiertagen können aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Sonn- und Feiertagsgesetzes keine Ausnahmegenehmigungen im Zusammenhang mit Umzügen erteilt werden.

Einzel-Ausnahmegenehmigungen von den Halt- und Parkverboten und von Verboten oder Beschränkungen, die durch Verkehrszeichen erlassen sind, zum Beispiel:

  • in Fußgängerzonen (für Liefergeschäfte außerhalb der Lieferzeiten oder Handwerksarbeiten)
  • im eingeschränkten Haltverbot
  • auf Gehwegen

Hinweise und Besonderheiten

Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Verfahrensablauf

Hinweis zu Haltverbotszonen für Umzüge und andere Anlieferungen:

Wenn Sie eine Haltverbotszone einrichten möchten, damit für den Umzug beziehungsweise die Anlieferung freier Parkraum zur Verfügung steht, müssen Sie die erforderlichen Haltverbotsschilder selbst besorgen und vier Tage vor dem Termin aufstellen. Die Stadt kann Ihnen keine Verkehrsschilder zur Verfügung stellen. Sie erhalten diese zum Beispiel bei Schilderverleihfirmen, Umzugsunternehmen oder Firmen, die Baustellenabsicherungen durchführen.

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel eine Woche zuzüglich der Postlaufzeit für die Zustellung des Originalbescheides.


Kosten

  • Einzel-Ausnahmegenehmigung
    • ein Tag/ein Fahrzeug: 25 Euro + Anhänger zuzüglich 10,20 Euro
    • bis zu drei Tagen/ein Fahrzeug: 40 Euro + Anhänger zuzüglich 10,20 Euro
    • bis zu einer Woche/ein Fahrzeug: 80 Euro + Anhänger zuzüglich 20 Euro
    • bis zu einem Monat/ein Fahrzeug: 110 Euro + Anhänger zuzüglich 27,50 Euro
  • Genehmigung für Umzüge inklusive Halteverbotszone (HVZ)
    • ein Tag/ein Fahrzeug: 30 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 15 Euro und/oder Anhänger zuzüglich 7,50 Euro
    • bis zu drei Tagen/ein Fahrzeug: 48 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 24 Euro und/oder Anhänger zuzüglich 12 Euro
    • bis eine Woche/ein Fahrzeug: 90 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 50 Prozent und/oder Anhänger zuzüglich 25 Prozent
    • bis zwei Wochen/ein Fahrzeug: 112,50 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 50 Prozent und/oder Anhänger zuzüglich 25 Prozent                                                           
    • bis drei Wochen/ein Fahrzeug: 135 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 50 Prozent und/oder Anhänger zuzüglich 25 Prozent
    • bis vier Wochen/ein Fahrzeug: 157,50 Euro, weiteres Fahrzeug zuzüglich 50 Prozent und/oder Anhänger zuzüglich 25 Prozent

Mit Genehmigung erhalten Sie den Gebührenbescheid.