Jägerprüfung - Zulassung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Jägerprüfung - Zulassung

Kurzbeschreibung

Die Anmeldefrist für die nächste Jägerprüfung am 24. April 2023 läuft bis zum 24. Februar 2023.

Beschreibung

Mit diesem Online-Dienst können Sie die Zulassung zur Jägerprüfung beantragen. Die Jägerprüfung ist erforderlich, um einen Jagdschein zu erlangen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Qualifikationsnachweis Kurzwaffe:         
    Ein Nachweis der Landesvereinigung der Jäger oder einer ihrer satzungsgemäßen Untergliederungen über die sichere Handhabung und das Schießen mit einer Kurzwaffe mit einem Mindestkaliber von 9mm, es sei denn, die Prüfung wird lediglich zur Erlangung des Falknerjagdscheines abgelegt. Der Nachweis darf nicht älter als ein Jahr sein.

  • Qualifikationsnachweis Fleischhygiene:
    Ein Nachweis über die Teilnahme an einer vom zuständigen Veterinäramt anerkannten Schulung zur kundigen Person nach Anhang III Abschnitt IV Kapitel I Nummer 4 der Verordnung (EG) Nummer 853/2004

  • Amtliches Führungszeugnis:
    Dieses darf nicht älter als 6 Monate sein.

  • Unterschriebene Vollmacht der Erziehungsberechtigten Person:
    Eine Vollmacht ist nur für minderjährigen Antragssteller*innen notwendig. Die Vollmacht kann digital befüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und vollständig unterzeichnet wieder hochgeladen werden.  Die Vollmacht finden Sie unter "Weiterführende Links".

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Fristen

Die Jägerprüfung wird einmal jährlich abgenommen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin zu stellen. Im Online-Formular wird der nächstmögliche Prüfungstermin genannt. 


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Voraussetzungen

Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen zur Prüfung von der unteren Jagdbehörde nicht zugelassen werden. Sie müssen ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Bonn haben. Versagungsgründe nach § 17, Absatz 1, Nr. 2 und Satz 2 des Bundesjagdgesetzes dürfen nicht vorliegen.


Kosten

Die Gebühr für die Zulassung zur Jägerprüfung beträgt 250 Euro.

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.