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Elternbeiträge für Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen - Unterlagen übersenden

Beschreibung

Für die Betreuung von Kindern in einer städtisch geförderten Tagespflege, Kindertageseinrichtungen und Offene Ganztagsschulen im Primarbereich in Bonn werden Elternbeiträge erhoben. Grundlage hierfür ist die im Stadtgebiet Bonn gültige Elternbeitragssatzung.

Die Höhe richtet sich nach

  • der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit der Eltern
    (alle (Brutto-) Einkünfte eines Kalenderjahres),
  • für Kitas und Tagespflege zusätzlich nach der wöchentlichen Betreuungsstundenzahl sowie
  • dem Alter des Kindes (unter 3 Jahre / über 3 Jahre).

Die Beitragspflicht entsteht ab Beginn und für die Dauer der mit der Einrichtung vertraglich vereinbarten Bereitstellung des Betreuungsplatzes und besteht unabhängig von der tatsächlichen Inanspruchnahme der Betreuung.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte beachten Sie, dass es besonders zu Beginn eines Schul- bzw. Kita-Jahres bedingt durch die Vielzahl von Anmeldungen und Nachfragen zu Verzögerungen in der Bearbeitung kommen kann.

Die Elternbeiträge werden nach Ausstellung eines Beitragsbescheides zum übernächsten Monatsersten in einer Summe fällig. Bei einer längeren Bearbeitungsdauer wächst diese Nachzahlungssumme entsprechend an. Um die ggf. entstehende Nachzahlungssumme abzumildern, empfehlen wir daher eine Selbsteinstufung anhand der auf der Internetseite der Stadt Bonn unter dem Stichwort „Elternbeiträge“ bereitgestellten Informationen und Beitragstabellen vorzunehmen und in entsprechender Höhe Ihres erwarteten, monatlich zu zahlenden Elternbeitrages Rücklagen zu bilden.

Auf der Internetseite der Stadt Bonn finden Sie unter dem Stichwort „Elternbeiträge“ Informationen (z.B. häufig gestellte Fragen zum Thema Elternbeiträge) und Beitragstabellen, aus denen Sie die Höhe Ihres erwarteten, monatlich zu zahlenden Elternbeitrages entnehmen können.


Verfahrensablauf

Nachdem ein Vertrag mit der betreuenden Tagespflegeperson bzw. Einrichtung abgeschlossen worden ist, übermittelt diese der Elternbeitragsstelle eine Anmeldebenachrichtigung. Daraufhin erhalten die Eltern automatisch folgende Unterlagen zugeschickt:

  • Formular zur verbindlichen Erklärung über das Elterneinkommen
  • Informationsblatt (Berechnung und Nachweis des Einkommens etc.)

Über diesen Online-Dienst können Sie Kontakt zu der Elternbeitragsstelle aufnehmen und Unterlagen (Formular zur verbindlichen Erklärung über das Elterneinkommen mit Anlagen) sicher hochladen.

Festsetzung des Elternbeitrages

Nachdem die notwendigen Unterlagen an die Elternbeitragsstelle übermittelt wurden, wird der von den Eltern zu zahlende Beitrag anhand des Einkommens und der Einstufung in die Beitragstabelle ermittelt. Den Beitragsbescheid erhalten Sie anschließend postalisch. Dieser enthält auch die Zahlungsdaten für den jeweiligen Beitragsfall. Solange der Beitrag nur vorläufig festgesetzt werden kann, folgt später eine nachträgliche Einkommensüberprüfung zur Feststellung des endgültigen Jahreseinkommens und abschließender Festsetzung der Elternbeiträge.