Führerschein-Umtausch in den Führerschein im Kartenformat

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Führerschein-Umtausch in den Führerschein im Kartenformat

Beschreibung

Alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt worden sind, müssen bis zum 19. Januar 2033 in einen europaeinheitlichen EU-Führerschein im Scheckkartenformat mit Befristungsdatum umgetauscht werden. Die Befristung betrifft nur das Dokument, nicht die Fahrerlaubnis selbst.

Der Gesetzgeber hat nun verordnet, dass der Pflichtumtausch sukzessive erfolgen soll. Den Zeitpunkt, bis zu dem Sie Ihren Führerschein umtauschen müssen, können Sie der Tabelle unter "Fristen" entnehmen.

Davon unabhängig muss in folgenden Fällen ein Umtausch erfolgen:

  • wenn ein Internationaler Führerschein beantragt wird
  • wenn eine Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung beantragt wird
  • wenn ein Fahrerqualifizierungsnachweis beantragt wird
  • wenn eine Fahrerkarte beantragt wird
  • wenn ein Fahrlehrerschein beantragt wird
  • wenn Sie die Klasse 2 besitzen und Fahrzeuge dieser Klasse nach Vollendung des 50. Lebensjahres führen möchten

Erforderliche Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit, um diese im Prozess hochladen zu können. 

  • Kopie Ihres Personalausweises oder Reisepasses in JPG-Format
  • Kopie Ihres Führerscheines in JPG-Format
  • Unterschriftsprobe in JPG-Format (Hierfür können Sie auf einem weißen Papier unterschreiben, dieses Blatt einscannen und im Formular hochladen) 
  • aktuelles Passbild in JPG-Format (Das Passbild muss biometrisch sein. Erlaubte Höhe: 523-539 Pixel; erlaubte Breite: 407-419 Pixel. Die Anforderungen an ein biometrisches Foto können Sie über diesen Link erfahren https://www.bundesdruckerei.de/de/system/files/dokumente/pdf/Fotomustertafel-72dpi.pdf.) 

Bitte beachten Sie beim Scan (Unterschriftsprobe, ggf. Passbild) darauf, dass zum einen kein weiteres Dokument durch das weiße Papier schimmert und zum anderen keine weiteren Schriften oder Ähnliches auf dem Papier zu sehen sind.

Wenn Ihr alter Führerschein nicht durch die Bundestadt Bonn ausgestellt wurde: Für eine reibungslose Abwicklung der Bearbeitung empfehlen wir Ihnen dringend, sich vor der Antragstellung an die Führerscheinstelle zu wenden, die Ihren alten Führerschein ausgestellt hat und diese zu bitten, uns eine Karteikartenabschrift zu übersenden.


Fristen

Die folgende Auflistung gilt für alle Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 ausgestellt worden sind. Bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss, ist abhängig von dem Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabenden.

  • Geburtsjahre vor 1953 umtausch bis 19. Januar 2033
  • Geburtsjahre von 1953 bis 1958 umtausch bis 19. Januar 2022
  • Geburtsjahre von 1959 bis 1964 umtausch bis 19. Januar 2023
  • Geburtsjahre von 1965 bis 1970 umtausch bis 19. Januar 2024
  • Geburtsjahre von 1971 oder später umtausch bis 19. Januar 2025

 

Die folgende Auslistung gilt für alle Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind. Fahrerlaubnisinhabende, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins. Bis wann der Führerschein umgetauscht werden muss, ist abhängig von dem Ausstellungsjahr.

  • Ausstellungsjahre von 1999 bis 2001 umtausch bis 19. Januar 2026
  • Ausstellungsjahre von 2002 bis 2004 umtausch bis 19. Januar 2027
  • Ausstellungsjahre von 2005 bis 2007 umtausch bis 19. Januar 2028
  • Ausstellungsjahr 2008 umtausch bis 19. Januar 2029
  • Ausstellungsjahr 2009 umtausch bis 19. Januar 2030
  • Ausstellungsjahr 2010 umtausch bis 19. Januar 2031
  • Ausstellungsjahr 2011 umtausch bis 19. Januar 2032
  • Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013 umtausch bis 19. Januar 2033

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungszeit von 8 bis 10 Wochen.
Hinweis: Müssen zunächst noch Ihre Führerscheindaten ermittelt werden, kann dieser Zeitraum überschritten werden.


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.

Mit diesem Online-Dienst können Sie keine Führerscheine der alten Klasse 2 verlängern. Die Berechtigung dieser Klasse besteht bis zum 50. Geburtstag. Sollte die Klasse darüber hinaus benötigt werden, kann die beschränkte Klasse CE oder die Klasse C nur bei Vorlage einer Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung sowie eines augenärztlichen Gutachtens für 5 Jahre verlängert werden. Auf folgendem Link finden Sie weitere Informationen zur Verlängerung sowie das Formular: https://www.bonn.de/vv/produkte/Fuehrerschein-verlaengern.php.


Verfahrensablauf

Nachdem Sie den Antrag online über das Serviceportal eingereicht haben, müssen Sie Ihren bisherigen Führerschein im Original an die Bundesstadt Bonn, 33-42 Fahrerlaubnisbehörde, Berliner Platz 2, 53111 Bonn einsenden. Erst nach Erhalt Ihres bisherigen Führerscheins kann der Antrag bearbeitet werden.  

Die Zustellung des neuen Führerscheines erfolgt per Post. 


Kosten

  • 30,30 Euro

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.


Zahlungsweisen

Giropay

PayPal

Lastschrift

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