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Sondernutzung Außengastronomie
Beschreibung
Jede Inanspruchnahme öffentlicher Straßen, Wege und Plätze, die über das Begehen und Befahren im Rahmen der straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften (Gemeingebrauch) hinausgeht, bedarf als Sondernutzung der Erlaubnis. Diese Sondernutzung kann auf Antrag genehmigt werden, wenn vor allem verkehrliche Behinderungen ausgeschlossen sind.
Zu den Sondernutzungen gehört unter anderem die Aufstellung von Tischen und Stühlen (Außengastronomie).
Erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Kopie des Personalausweises oder Aufenthaltstitels
- Skizze der geplanten Außengastronomie im Maßstab 1:100 (Architektenentwurf oder ähnliche Qualität) mit Eintragungen zur: Gehwegbreite, Restgehwegbreite, Durchgangsbreite, Fahrbahnbreite, Größe der Sondernutzungsfläche (Länge und Breite), Angaben und Abstände zu ortsfesten Einbauten (Straßenlaternen, Absperrungen, Poller, Verkehrspfosten, Verkehrsschilder etc.)
- Übersicht der Möblierungselemente
- Fotos der Möblierungselemente (nur im Bereich der Gestaltungs- und Werbesatzung sowie im Bereich der Fußgängerzone Bad Godesberg)
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Beantragung über unser Serviceportal
Die Beantragung der Sondernutzung für Außengastronomie können Sie über unser Serviceportal direkt online beantragen. Den Link zu dieser Dienstleistung in unserem Serviceportal finden Sie unter "Formulare und Links".
Beantragung über Online-Formulare
Alle weitere Sondernutzungen können Sie über die Online-Formulare beantragen. Den Link zu diesen Dienstleistung finden Sie unter "Formulare und Links".
Kosten
Für Sondernutzungen werden Gebühren erhoben. Diese richten sich nach der Satzung der Bundesstadt Bonn über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen auf öffentlichen Straßen.
Tarifzone (Stand 03/2019) Preis / Qm/ Monat Preis/ Qm/ Jahresgebühr*
Geltungsbereich
Gestaltungssatzung 14,50€ 81,30€
Fußgängerzone Bad Godesberg 11,70€ 60,90€
Übriges Stadtgebiet 7,30€ 40,70€
*Bei der Jahresgebühr handelt es sich um eine Gebührenpauschale. Eine Erstattung aus dieser Pauschale ist auch bei Betriebsaufgabe oder bei sonstigem vorzeitigen Nutzungsverzicht nicht möglich.