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Parkerleichterung für Ärzt*innen
Beschreibung
Ärzt*innen, die 100 Hausbesuche pro Quartal durchführen, können eine Parkerleichterung für Ärzte*innen beantragen. Diese kann genutzt werden, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht.
Der Parkausweis berechtigt dazu
- im eingeschränkten Halteverbot beziehungsweise in Halteverbotszonen zu parken
- auf öffentlichen Parkplätzen mit Parkscheibenpflicht, an Parkuhren und im Bereich von Parkscheinautomaten gebührenfrei und ohne Beachtung der Höchstparkdauer oder auf Bewohnerparkplätzen zu parken.
Diese Ausnahmegenehmigung gilt nur, wenn in zumutbarer Entfernung keine andere Parkmöglichkeit zur Verfügung steht und nur für die Dauer des Arbeitseinsatzes.
Parkausweise für soziale Dienste für die Regierungsbezirke in NRW können für maximal drei Jahre genehmigt werden.
Es können auf einer Genehmigung mehrere Fahrzeuge eingesetzt werden, wobei jede Genehmigung nur in einem Fahrzeug und nur im Original gültig ist. Sofern mehrere Fahrzeuge gleichzeitig eingesetzt werden, benötigt jedes weitere Fahrzeug eine eigene Genehmigung.
Erforderliche Unterlagen
- Gewerbeanmeldung
- Zulassungsbescheinigung
- Fotos des Fahrzeuges
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.
Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post.
Kosten
- 150 Euro
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.