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Meldebescheinigung
Beschreibung
Die Meldebescheinigung ist ein Auszug aus dem Melderegister, aus dem Ihre persönlichen Daten und Ihre Anschrift hervorgeht.
Sie erhalten nach Ihrer An-,Um- oder Abmeldung einmalig eine schriftliche Bestätigung in Form einer kostenfreien Meldebescheinigung.
Benötigen Sie darüber hinaus einen Nachweis über Ihre Anmeldung, können Sie gegen Gebühr eine Meldebescheinigung erhalten. Sie können die Bescheinigung für private und behördliche Zwecke verwenden.
Eine einfache Meldebescheinigung (nach § 18 Abs. 1 Bundesmeldegesetz) enthält folgende Daten:
- Familienname,
- frühere Namen,
- Vornamen unter Kennzeichnung des gebräuchlichen Vornamens,
- Doktorgrad,
- Ordensname, Künstlername,
- Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat,
- derzeitige Anschriften gekennzeichnet nach Haupt- und Nebenwohnung.
Das Einzugs- und Auszugsdatum sind Bestandteil der erweiterten Meldebescheinigung. Ebenso sind darin Angaben wie etwa zu Ihrem Familienstand oder Ihrer Staatsangehörigkeit enthalten.
Eine erweiterte Meldebescheinigung wird z.B. für eine Eheschließung benötigt. Ausländische Bürger*innen benötigen sie bei Passangelegenheiten für die Konsulate.
Weiter Informationen zur erweiterten Meldebescheinigung finden Sie hier: Meldebescheinigung, erweiterte Meldebescheinigung, Lebensbescheinigung
Erforderliche Unterlagen
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.
Hinweise und Besonderheiten
Es handelt sich nicht um eine Lebensbescheinigung, diese kann nur bei persönlicher Vorsprache ausgestellt werden. Ebenso handelt es sich nicht um eine erweiterte Meldebescheinigung, die weitere Daten zur Person enthalten kann.
Kosten
9 Euro
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.