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Hundesteuer An-, Um- und Abmeldung

Beschreibung

Steuerliche Anmeldung eines Hundes
Die Hundehaltung im Stadtgebiet Bonn unterliegt der Hundesteuerpflicht. Die Höhe der zu entrichtenden Hundesteuer wird entsprechend der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn festgesetzt und richtet sich nach Anzahl und Art der Hundehaltung.

Weitere Informationen zur Hundesteuer finden Sie auf folgender Seite Hundeangelegenheiten - An-, Um- und Abmeldung

Ordnungsbehördliche Anmeldung eines Hundes
Das Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Haltung von Hunden ab einer bestimmten Größe oder einer bestimmten Rasse einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis bedarf. 

Weitere Informationen zur Haltung bestimmter Hunde finden Sie unter auf folgender Seite Hundeangelegenheiten - An-, Um- und Abmeldung 

Mit dem neuen Onlineformular können Sie Ihren Hund (unabhängig von Rasse und Größe) steuerlich anmelden. Gleichzeitig erfolgt für große Hunde, Hunde bestimmter Rasse und gefährliche Hunde eine Anmeldung bei der örtlichen Ordnungsbehörde. 


Erforderliche Unterlagen

Für die steuerliche An-, Um und Abmeldung sind keine Dokumente erforderlich.

Für das Anmelden von großen Hunden, Hunden bestimmter Rasse oder gefährlicher Hunde sind zusätzliche Nachweise zu erbringen: 

Große Hunde
Für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Zudem ist die Anzeige gebührenpflichtig (25,00 EUR).

Folgende Nachweise müssen für die Anzeige eines Hundes nach § 11 LHundG NRW eingereicht werden:

  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung 
  • Sachkundenachweis
  • erforderliche Zuverlässigkeit
  • aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)

Hunde bestimmter Rassen
Für Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die ordnungsbehördliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (45,00 EUR bis 100,00 EUR- je nach Aufwand).

Folgende Nachweise müssen für die Erlaubnis zur Hundehaltung nach § 10 LHundG NRW eingereicht werden:

  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung 
  • Volljährigkeit
  • erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)
  • artgerechte und ausbruchssichere Unterbringung
  • Sachkundenachweis

Gefährliche Hunde
Für einen gefährlichen Hund benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Zudem ist die ordnungsbehördliche Erlaubnis gebührenpflichtig (45,00 EUR bis 100,00 EUR- je nach Aufwand).

Folgende Nachweise müssen für die Erlaubnis zur Hundehaltung nach § 3 LHundG NRW eingereicht werden:

  • Hundehaftpflichtversicherung
  • Mikrochip-Kennzeichnung 
  • Volljährigkeit
  • erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
  • aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)
  • artgerechte und ausbruchssichere Unterbringung
  • Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
  • Sachkundenachweis

Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Verfahrensablauf

Der Hundesteuerbescheid sowie die Hundesteuermarke werden nach der Anmeldung zur Hundesteuer zugesandt.

Nach der Abmeldung von der Hundesteuer ergeht ein entlastender Hundesteuerbescheid.
Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.


Kosten

Die steuerliche An-, Um- und Abmeldung ist gebührenfrei.

Die ordnungsbehördliche Anmeldung großer Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlicher Hunde ist mit einer Gebühr zwischen 25 und 100 Euro, je nach Aufwand verbunden.


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