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Fischereischein - Erstantrag und Verlängerung
Beschreibung
Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie einen gültigen Fischereischein besitzen. Dieser ist beim Fischen immer mitzuführen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in der Regel in ganz Deutschland. Wenn Sie Ihren Hauptwohnsitz aus einem anderen Bundesland nach Nordrhein-Westfalen verlegen, gilt der Fischereischein des anderen Bundeslands längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfungen können grundsätzlich nicht im Rahmen der Erteilung eines Fischereischeines anerkannt werden.
Erforderliche Unterlagen
Erstmalige Ausstellung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Nachweis zur bestandenen Fischerprüfung (wenn diese nicht bei der Unteren Fischereibehörde Bonn abgelegt wurde)
- Unterschriebene Vollmacht der erziehungsberechtigten Person (bei minderjährigen Personen)
- Ärztliche Bescheinigung (bei Antrag auf Sonderfischereischein)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
Zusätzlich auf dem Postweg ist einzureichen:
- aktuelles Lichtbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname)
Verlängerung
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Nachweis der Fischerprüfung (wenn es sich um die erste Verlängerung bei der Unteren Fischereibehörde Bonn handelt und Sie die Prüfung nicht in Bonn abgelegt haben)
- Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes (Personalausweis, Reisepass, Kinderausweis)
Bitte prüfen Sie, ob noch ein Verlängerungsfeld in Ihrem Fischereischein frei ist. Falls Ihr Fischereischein bereits mehr als vier Mal (alter Fischereischein) bzw. sechs Mal (neuer Fischereischein) verlängert wurde, wird ein neuer Fischereischein ausgestellt.
Zusätzlich auf dem Postweg sind einzureichen:
- aktueller Fischereischein oder
- falls kein Verlängerungsfeld mehr frei ist, aktuelles Lichtbild (Rückseitig beschriftet mit Name und Vorname)
Die vollständigen Unterlagen senden Sie bitte an:
Bundesstadt Bonn
33-11 Untere Jagdbehörde
z.H. Frau Berg, Herr Beines
Berliner Platz 2
53103 Bonn
Fristen
Verlängerung
Anträge auf Verlängerungen für das neue Fischereischeinjahr (01.01.- 31.12) können ab dem 1. Dezember des Vorjahres gestellt werden.
Bearbeitungsdauer
Ihre Unterlagen erhalten Sie nach Eingang in der Regel nach 1-2 Wochen wieder. Im Serviceportal haben Sie die Möglichkeit sich über den Bearbeitungsstand zu informieren. Sollten Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, erhalten Sie über den Postkorb eine entsprechende Information.
Nach der Bearbeitung wird Ihr Dokument automatisch an Ihre aktuelle Meldeadresse versendet. Sollte eine abweichende Anschrift von Ihnen gewünscht werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Arten von Fischereischeinen in NRW
Jahresfischereischein oder Fünfjahresfischereischein
Der Fischereischein kann nach Ablegen der Fischerprüfung erworben werden. Dieser wird entweder als Jahresfischereischein oder als Fünfjahresfischereischein ausgestellt und ist im gesamten Gebiet der Bundesrepublik gültig.
Jugendfischereischein
Für Kinder und Jugendliche zwischen 10 bis 16 Jahren besteht die Möglichkeit, einen Jugendfischereischein zu beantragen. Dieser berechtigt die minderjährige Person, in Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers zu angeln. Hierfür ist keine Fischerprüfung erforderlich. Jugendfischereischeine werden jeweils für ein Kalenderjahr ausgestellt und können dann bis zum Ende des 15. Lebensjahres jährlich verlängert werden - mit dem 16. Geburtstag verliert er seine Gültigkeit. Das Antragsformular muss sowohl vom Scheininhaber als auch von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben werden.
Sonderfischereischein
Der Sonderfischereischein ermöglicht Personen, die auf Grund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, das Angeln im Beisein eines Fischereischeininhabers.
Ersatzfischereischein
Alle oben genannten Fischereischeine können als Ersatzdokument ausgestellt werden, wenn das Original verloren gehen sollte. Das Ersatzdokument behält die Gültigkeitsdauer des Originals.
Kosten
Die Kosten hängen von der Art des Fischereischeines und der Länge der Ausstellung ab.
8 Euro Jugendfischereischein
16 Euro Jahresfischereischein
48 Euro Fünfjahresfischereischein
5 Euro Ersatzfischereischein
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.