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Jägerprüfung - Nachprüfung

Beschreibung

Wenn Sie einen Teil (Schießprüfung und/oder mündlich-praktischen Teil) nicht bestanden haben, können Sie die Zulassung zur Nachprüfung der Jägerprüfung mit diesem Online-Dienst beantragen. Die Jägerprüfung ist erforderlich, um einen Jagdschein zu erlangen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Ablehnungsbescheid über den/ die nicht bestandenen Prüfungsteil(e)
  • Amtliches Führungszeugnis
    Dieses darf nicht älter als 6 Monate sein.
  • Unterschriebene Vollmacht der erziehungsberechtigten Person 
    Dies ist nur bei minderjährigen Antragssteller*innen notwendig. Die Vollmacht kann digital befüllt werden, muss dann aber ausgedruckt und vollständig unterzeichnet wieder hochgeladen werden. Die Vollmacht finden Sie unter "Weiterführende Links".

Fristen

Die Nachprüfung der Jägerprüfung wird einmal jährlich abgenommen. Der Antrag ist spätestens zwei Monate vor dem Prüfungstermin zu stellen. Im Online-Formular wird der nächstmögliche Prüfungstermin genannt. 


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Voraussetzungen

Das Bestehen des schriftlichen Teils der Jägerprüfung ist die Voraussetzung, um einen oder beide noch fehlende Prüfungsteile nachprüfen zu dürfen. Bewerber, die bei Beginn der Prüfung das 15. Lebensjahr nicht vollendet haben, dürfen zur Prüfung von der unteren Jagdbehörde nicht zugelassen werden. Sie müssen mit Hauptwohnsitz in Bonn gemeldet sein.


Kosten

Die Gebühr für die erneute Prüfung pro Prüfungsteil beträgt 80,00 Euro zuzüglich 30,00 Euro Verwaltungsgebühr für die Zulassung zur Nachprüfung.

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.