Fischereiprüfung - Zulassung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fischereiprüfung - Zulassung

Beschreibung

Damit Sie einen Antrag auf einen Fischereischein stellen können, müssen Sie die Fischerprüfung erfolgreich absolviert haben. 

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen Teil mit schriftlichen Fragen und einem praktischen Teil.

Die schriftlichen Fragen erstrecken sich auf folgende Gebiete:

  • Allgemeine Fischkunde
  • Spezielle Fischkunde
  • Gewässerkunde und Fischhege
  • Natur- und Tierschutz
  • Gerätekunde
  • Gesetzeskunde


Im praktischen Teil ist ein vom Prüfungsausschuss bestimmtes Angelgerät für den Fischfang waidgerecht zusammenzubauen und das weitere notwendige Zubehör hinzuzufügen. 


Erforderliche Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Ausnahmegenehmigung der örtlich zuständigen unteren Fischereibehörde (nur bei einem Wohnsitz außerhalb von Bonn)
  • Unterschriebene Vollmacht der erziehungsberechtigten Person (nur bei minderjährigen Personen)
  • Nachweis über das erfolgreiche Ablegen des schriftlichen Teils  (nur für antragsstellende Personen, die bereits die schriftliche Prüfung bestanden haben und nur noch den praktischen Teil der Prüfung ablegen müssen)

Fristen

Der Antrag ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin zu stellen. Im Online-Formular wird der nächstmögliche Prüfungstermin genannt. 


Bearbeitungsdauer

Ihre Unterlagen erhalten Sie nach Eingang in der Regel nach 1-2 Wochen wieder. Im Serviceportal haben Sie die Möglichkeit sich über den Bearbeitungsstand zu informieren. Sollten Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, erhalten Sie über den Postkorb eine entsprechende Information.

Nach der Bearbeitung wird Ihr Dokument automatisch an Ihre aktuelle Meldeadresse versendet. Sollte eine abweichende Anschrift von Ihnen gewünscht werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.


Hinweise und Besonderheiten

Die Anmeldung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Kosten

Die Prüfungsgebühr beträgt 50 Euro. 

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.


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