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Feinstaubplakette

Beschreibung

Im März 2007 ist die Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Schadstoffgruppen in Kraft getreten. Gegenstand dieser Regelungen ist einerseits die Einrichtung von "Umweltzonen" und andererseits die Kennzeichnung von Fahrzeugen mit Plaketten nach festgelegten Schadstoffgruppen.

In ausgewiesenen Umweltzonen dürfen nur noch Fahrzeuge verkehren, die mit der entsprechenden Plakette an der Windschutzscheibe gekennzeichnet sind. Dies gilt nicht nur für den Durchgangsverkehr sondern auch für Anwohner und Besucher in Umweltzonen.

Die Verordnung gilt für alle Personenkraftwagen und Nutzfahrzeuge, unabhängig von der Antriebsart (mit Verbrennungsmotoren - Benzin, Diesel oder Gas - und mit Elektroantrieb). Auch im Ausland zugelassene Fahrzeuge benötigen die Plakette, um in Umweltzonen einfahren zu dürfen. Diese Kennzeichnung emissionsarmer Fahrzeuge soll vor allem in den Städten zu einer Verringerung der Schadstoffe und dabei insbesondere der Feinstaubbelastung beitragen.

Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone und sind somit nicht auf die ausstellende Kommune beschränkt.

Ausnahmen:
Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:

  • mobile Maschinen und Geräte,
  • Arbeitsmaschinen,
  • zwei- und dreirädrige Fahrzeuge (zum Beispiel Mofas, Motorräder, Motorroller);
    dazu gehören auch leichte vierrädrige Fahrzeuge (Quads),
  • Fahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert oder blind sind (Nachweis durch Merkzeichen "aG" oder "Bl" im Schwerbehindertenausweis),
  • historische Fahrzeuge.

Erforderliche Unterlagen

Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)


Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit kann bis zu 4 Wochen dauern. 


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.

Die Zustellung der Feinstaubplakette erfolgt per Post.


Voraussetzungen

Um eine Umweltplakette zu erhalten, muss Ihr Fahrzeug die Kriterien der Schadstoffgruppen 2, 3 oder 4 erfüllen. Für Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 1 können Sie keine Plakette erhalten. Das sind Benziner ohne geregelten Katalysator und ältere Dieselfahrzeuge mit Abgasnorm Euro 1 oder schlechter.

Folgende Fahrzeuge müssen vor Beantragung einer grünen Feinstaubplakette mit einem genehmigten Partikelminderungssystem nachgerüstet sein:

  • Diesel-Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse nach EU Abgasnorm "Euro 1"
  • Diesel-Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse nach EU Abgasnorm "Euro 2"
  • Diesel-Fahrzeuge mit einer Schadstoffklasse nach EU Abgasnorm "Euro 3"
  • Benzin-Fahrzeuge, die vor 1993 zugelassen wurden

Sollte eine Nachrüstung erfolgt sein, muss diese im Feld 22 unter Bemerkungen und Ausnahmen aufgeführt sein. Ist dies nicht der Fall, so müssen Sie vor Beantragung der grünen Feinstaubplakette dies in der Zulassungsstelle nachtragen lassen. 


Kosten

  • 6,80 Euro

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.