Fahrerqualifizierungsnachweis

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fahrerqualifizierungsnachweis

Beschreibung

Um die Verkehrssicherheit für Berufskraftfahrer*innen zu verbessern, wird ein Nachweis einer besonderen Qualifizierung und Weiterbildung benötigt.

Betroffen sind Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer im gewerblichen Güterkraft- und Personenverkehr der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE.

Nicht betroffen sind Fahrten, die nicht zu Zwecken der gewerblichen Güterkraft- und Personenbeförderung durchgeführt werden. Hierzu gehören beispielsweise:

  • Fahrten zu privaten Zwecken (zum Beispiel Umzug),
  • Beförderung von Material oder Ausrüstungsgegenständen, die zur Ausübung des Berufes verwendet werden (Monteure),
  • Fahrten zwecks Wartung oder Reparatur oder zur technischen Entwicklung,
  • Fahrten mit Kraftfahrzeugen deren Höchstgeschwindigkeit 45 km/h nicht überschreitet,
  • Fahrzeuge der Bundeswehr, der Nato, dem Zoll, Zivil- und Katastrophenschutz, der Feuerwehr, dem Rettungsdienst sowie der Polizeibehörden.

Zusätzlich zum Erwerb der jeweiligen Klassen der entsprechenden Fahrerlaubnis sind seit den Stichtagen 10.09.2008 (Bus) und 10.09.2009 (LKW) berufsspezifische Qualifikationen nachzuweisen.

Bei Inhabern der entsprechenden Klassen ist lediglich eine Weiterbildung innerhalb eines 5 Jahreszeitraums erforderlich.

Seit dem 25.05.2021 wird die Berufskraftfahrerqualifikation nicht mehr auf dem Führerscheindokument, sondern auf einer eigenen Karte, dem Fahrerqualifizierungsnachweis ausgewiesen.


Erforderliche Unterlagen

Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:

  • Kopie des neuen Personalausweises
  • Kopie des Führerscheins
  • Aktuelles biometrisches Lichtbild
  • ggfs. Kopie des zu ersetzenden/ zu erneuernden Fahrerqualifizierungsnachweises
  • Kopie einer in der Bundesrepublik Deutschland erteilte Arbeitsgenehmigung-EU oder eines Aufenthaltstitels, der erkennen lässt, dass die Erwerbstätigkeit erlaubt ist (nur Antragsteller*innen, die im EU-Ausland wohnhaft, aber in Bonn beschäftigt sind)
  • Kopie der Anzeige bei der Polizei (nur bei Diebstahl des Nachweises)
     

Zusätzlich auf dem Postweg ist einzureichen:

  • Bescheinigung über die Grundqualifikation oder die Weiterbildung (im Original)
     

Bitte senden Sie die Bescheinigung über die Grundqualifikation oder die Weiterbildung nach dem Einreichen des Online-Formulars per Post an:

Bundesstadt Bonn
33-42 Fahrerlaubnisbehörde
z.H. Frau Bressan, Herr Stratenwerth
Berliner Platz 2
53113 Bonn
 


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.

Es müssten weitere Unterlagen im Original per Post versendet werden (siehe unter "Erforderliche Unterlagen"). 

Bei Ausstellung eines neuen Fahrerqualifizierungsnachweises der alte Fahrerqualifizierungsnachweis zurückzugeben. Daher kann bei einer Verlängerung oder einem Ersatz Ihres Fahrerqualifizierungsnachweises nur die Expressgebühr als Versandart angeboten werden, sodass eine Abholung in Verbindung mit dem Einzug des bisherigen Fahrerqualifizierungsnachweises möglich ist.


Kosten

Bearbeitungsgebühren:

  • 20,80 Euro Erstmalige Ausstellung/Verlängerung/Ersatz Fahrerqualifizierungsnachweis 
  • 25,20 Euro Verlust/Diebstahl Fahrerqualifizierungsnachweis          
  • 7,00 Euro Anrechnung sonstiger Nachweise nach § 2 Absatz 5 oder § 4 Absatz 4 Berufskraftfahrerqualifikationsverordnung                                                                

zzgl. Versandkosten:

  • 11,70 Euro Direktversand                                
  • 17,10 Euro Expressgebühr                                   
  • 12,80 Euro Direktversand ins EU-Ausland  

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.

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