Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung

Beschreibung

Für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und LKW mit Anhängern gilt ganzjährig ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertragen, gilt in der Zeit vom 01.07. - 31.08. jeden Jahres an Samstagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Fahrverbot auf bestimmten Bundesautobahnen und Bundesstraßen.

Von diesem Verbot können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.

Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu stellen.


Hinweise und Besonderheiten

Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.

Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post. 


Kosten

Sonntag (Pro LKW)

  • 1 Tag                         60 EUR
  • Bis 1 Monat                90 EUR
  • Bis 3 Monate             120 EUR
  • Bis 6 Monate             180 EUR
  • Bis 1 Jahr                 370 EUR

 

Ferien (pro LKW)

  • 1 Tag                       60  EUR
  • Bis 1 Monat               90  EUR
  • Darüber                    120 EUR

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.