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Ausnahmegenehmigung vom Sonntags- und Feiertagsfahrverbot sowie von der Ferienreiseverordnung
Beschreibung
Für LKW über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht und LKW mit Anhängern gilt ganzjährig ein Fahrverbot an Sonn- und Feiertragen, gilt in der Zeit vom 01.07. - 31.08. jeden Jahres an Samstagen in der Zeit von 07.00 Uhr bis 20.00 Uhr ein Fahrverbot auf bestimmten Bundesautobahnen und Bundesstraßen.
Von diesem Verbot können Ausnahmegenehmigungen beantragt werden.
Der Antrag ist mindestens 14 Tage vor Fahrtantritt zu stellen.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Die Zustellung des Bescheides erfolgt per Post.
Kosten
Sonntag (Pro LKW)
- 1 Tag 60 EUR
- Bis 1 Monat 90 EUR
- Bis 3 Monate 120 EUR
- Bis 6 Monate 180 EUR
- Bis 1 Jahr 370 EUR
Ferien (pro LKW)
- 1 Tag 60 EUR
- Bis 1 Monat 90 EUR
- Darüber 120 EUR
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.