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Förderung von Solaranlagen

Beschreibung

Die Stadt Bonn fördert Photovoltaik-Anlagen zur solaren Stromerzeugung an Wohn- und Nichtwohngebäuden sowie auf Freiflächen, Solarthermie-Anlagen zur solaren Wärmeerzeugung, PVT-Anlagen (kombinierte Solarstrom- und Wärmeproduktion) sowie Stecker-Solargeräte bis max. 800 Watt Einspeiseleistung mit einem Investitions-Zuschuss. Auch ein Dachgutachten zur Prüfung, ob Ihr Dach für Ihre geplante Solaranlage geeignet ist oder zunächst modernisiert werden muss, können Sie sich fördern lassen. Zusätzlich gibt es Bonus-Zuschüsse für kombinierte Dachbegrünung, für EEG-Mieterstrommodelle und für Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung.

Details zu den Antragsberechtigten, den 13 Fördermodulen und den Förderhöhen entnehmen Sie bitte der Förderrichtlinie Solares Bonn. Rückfragen zum Antragsverfahren richten Sie gern per E-Mail an klimafoerderung@bonn.de oder senden eine Nachricht über den Postkorb des Serviceportals, falls Sie Ihren Antrag bereits eingereicht haben.

 


Erforderliche Unterlagen

Welche Unterlagen muss ich für den Förderantrag für ein Stecker-Solargerät (Fördermodul 13) einreichen?

Der Förderantrag gilt als eingereicht, wenn mindestens Punkt 1 (Angebot) beigelegt ist. Spätestens zum Fördermittelabruf müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen:

1. Angebot oder Rechnung des Stecker-Solargeräts mit Angabe der Einspeiseleistung des Wechselrichters (PDF)

2. Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (PDF): https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR 

3. Foto(s) der Anlage - im Fall kombinierter Nutzung von Photovoltaik und Dachbegrünung muss aus den Fotos ersichtlich sein, dass Flächendoppelnutzung für PV und Dachbegrünung vorliegt

Ggf. zusätzlich:

4. Beleg, dass der Mikro-Wechselrichter über max. 800 Watt Einspeiseleistung verfügt – nur falls dies nicht aus dem Angebot/der Rechnung hervorgeht 

5. Bonn-Ausweis (PDF), falls vorhanden

6. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen: Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nach §9 Denkmalschutzgesetz

Welche Unterlagen muss ich für den Förderantrag für eine Photovoltaik- oder PVT-Anlage einreichen (Fördermodule 1-6 und 8-11)?

Der Förderantrag gilt als eingereicht, wenn mindestens Punkt 1 (Kostenvoranschlag bzw. Angebot) und ggf. Punkt 5, 7, 10 als PDF beigelegt sind. Spätestens zum Fördermittelabruf müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen:

1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Installateurs oder (Schluss)Rechnung mit Angabe der geplanten bzw. tatsächlich installierten Leistung in kWp (PDF)

2. Inbetriebsetzungsprotokoll eines Fachbetriebes (PDF)

3. Anmeldebestätigung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (PDF): https://www.marktstammdatenregister.de/MaStR  

4. Foto(s) der Anlage (JPG, PNG) - im Fall kombinierter Nutzung von Photovoltaik und Dachbegrünung muss aus den Fotos ersichtlich sein, dass Flächendoppelnutzung für PV und Dachbegrünung vorliegt

Ggf. zusätzlich:

5. Bei Pacht bzw. Miete (von Dach-, Fassaden- oder Grundstücksflächen): Nachweis (z.B. Pacht-/Miet-Vertrag) (PDF), aus dem hervorgeht, dass die Nutzung der Flächen zum Betrieb einer PV-Anlage für eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren – auch bei einer Veräußerung der Anlage – rechtlich sichergestellt ist.

6. Bei der „Macht die Dächer voll“-Förderung: „Macht die Dächer voll“-Bescheinigung des Installateurs (Kriterien für Dachvollbelegung siehe Punkt 3.1 der Förderrichtlinie Solares Bonn)

7. Im geförderten Wohnungsbau: Förderzusage Mietwohnungen und Gruppenwohnungen der Stadt Bonn, Amt für Soziales und Wohnen (50-41)

8. Bei EEG-Mieterstrom-Anlagen: Bestätigung der Bonn Netz GmbH über den EEG geförderten Mieterstrom-Anschluss

9. Bei der Gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung: privatrechtlichen Vertrag zwischen dem Betreiber der Gebäudestromanlage und den teilnehmenden Letztverbraucher*innen

10. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen: Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nach §9 Denkmalschutzgesetz 

11. Bei genehmigungspflichtigen Parkplatz- oder anderen Freiflächenanlagen: Bauantrag (bei Antragstellung im zweistufigen Verfahren) bzw. Baugenehmigung

Welche Unterlagen muss ich für den Förderantrag für eine Solarthermie-Anlage (Fördermodul 12) einreichen?

Der Förderantrag gilt als eingereicht, wenn mindestens Punkt 1 (Kostenvoranschlag bzw. Angebot) und ggf. 4 beigelegt sind. Spätestens zum Fördermittelabruf müssen alle Unterlagen vollständig vorliegen: 

1. Kostenvoranschlag bzw. Angebot eines Installateurs bzw. Rechnung mit Angabe der Absorberfläche in Quadratmetern

2. Inbetriebnahmebescheinigung des Installateurs (Vordruck)

3. Foto der Anlage 

Ggf. zusätzlich:

4. Bei Pacht bzw. Miete: Nachweis (z.B. Pacht-/Miet-Vertrag) (PDF), aus dem hervorgeht, dass die Nutzung der Grundstücksflächen zum Betrieb einer Solaranlage für eine Mindestlaufzeit von 10 Jahren – auch bei einer Veräußerung der Anlage – rechtlich sichergestellt ist.

5. Bei Baudenkmalen und in Denkmalbereichen: Erlaubniserteilung der Unteren Denkmalschutzbehörde nach §9 Denkmalschutzgesetz

Welche Unterlagen muss ich für den Förderantrag für ein Dach-Gutachten „PV ready“ (Fördermodul 7) einreichen?

  • Angebot oder Rechnung des Statik- bzw. Dachdecker-Unternehmens

Bearbeitungsdauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen zur Antragstellung vorliegen, dauert die Bearbeitung Ihres Förderantrags 1-2 Wochen.


Hinweise und Besonderheiten

Für die Förderantragstellung legen Sie bitte zunächst ein Bund.ID Konto an. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist dazu nicht erforderlich. Verwenden Sie die Registrierung und Anmeldung „mit Benutzername und Passwort“.


Verfahrensablauf

Ab Datum des Bewilligungsbescheids haben Sie bis zu 18 Monate Zeit für die Installation und Inbetriebnahme Ihrer Solaranlage. Spätestens drei Monate nach Schlussrechnung sind die Unterlagen für den Fördermittelabruf einzureichen. Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt – nach Prüfung Ihrer Unterlagen – auf das von Ihnen im Antrag genannte Konto. 

Die Höhe der tatsächlichen Auszahlung hängt von der durch das Fachunternehmen in der Rechnung bescheinigten Leistung (in kWp) bzw. Absorberfläche (in Quadratmetern) ab: 

  • Im Fall des Unterschreitens der bewilligten Leistung bzw. Absorberfläche verringert sich der Auszahlungsbetrag entsprechend der tatsächlich installierten Leistung bzw. Absorberfläche. 
  • Im Fall des Überschreitens der bewilligten Leistung bzw. Absorberfläche ist auf Antrag und unter Abänderung des Bewilligungsbescheids eine Erhöhung der Zuwendung möglich, sofern die – zu dieser Zeit geltenden – Fördervoraussetzungen vorliegen und ausreichende Fördermittel vorhanden sind.  

Alle Dokumente zum Fördermittelabruf (PDFs, Fotos als JPG oder PNG) sind über das Serviceportal.NRW einzureichen – oder als E-Mail-Anhänge an klimafoerderung@bonn.de. 

Die im Bewilligungsbescheid erteilte Förderzusage erlischt, wenn die Anlage nicht innerhalb von 18 Monaten ab Erlass des Bescheids fertig gestellt ist oder die zur Auszahlung erforderlichen Unterlagen nicht innerhalb von drei Monaten nach (Schluss)Rechnung eingereicht werden. Eine einmalige Fristverlängerung um drei Monate kann vor Fristablauf schriftlich oder per E-Mail an klimafoerderung@bonn.de beantragt werden.


Kosten

Die Beantragung der Förderung ist gebührenfrei.