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Beitragsauskunft
Beschreibung
Auf Anfrage erhalten Sie von der Stadt eine Bescheinigung, aus der hervorgeht, ob für Ihre Liegenschaft noch Erschließungs-, Straßenbau- oder Kanalanschlussbeiträge zu zahlen sind oder bereits in der Vergangenheit gezahlt wurden. Zudem erhalten Sie Auskunft darüber, ob noch ein Kostenerstattungsbeitrag für den naturschutzrechtlichen Ausgleich zu zahlen ist.
Erschließungsbeiträge, Straßenbaubeiträge, Kanalanschlussbeiträge sowie Kostenerstattungsbeiträge nach § 135a BauGB ruhen als öffentliche Lasten auf Baugrundstücken. Vor dem Kauf / Verkauf eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung ist es daher wichtig, zu klären, ob für das betreffende Objekt noch Beiträge zu zahlen oder bereits gezahlt sind. Davon hängt letztendlich auch die Höhe des Kaufpreises ab. In der Regel wird bereits zur Finanzierung des Kaufpreises eine Beitragsbescheinigung benötigt, die dem Kreditinstitut vorzulegen ist. Darüber hinaus ist es den Vertragspartnern möglich, bei Bedarf noch Regelungen bezüglich der Beiträge in den notariellen Kaufvertrag mit aufzunehmen.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.
Verfahrensablauf
Informationen über den Beitragsstatus "Ihrer Straße" erhalten Sie bei der Beitragsabteilung. Dafür wird ein Antrag mit Erläuterung des berechtigten Interesses sowie die genau Angabe über die Lage des Grundstücks (Straße, Gemarkung, Flur und Flurstück) gebraucht. Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID.
Kosten
Die Gebühr für eine Beitragsbescheinigung beträgt gemäß Tarif-Nr. 3.2 der Verwaltungsgebührenordnung 37 Euro pro abgefragtes Buchgrundstück. Die Zahlung erfolgt über E-Payment.
Onlinedienstleistung
Weiterführende Informationen
- Erschließungsbeitragssatzung nach Baugesetzbuch
- Liste der Erschließungsbeitragssatzungen nach Baugesetzbuch
- Kanalabgabensatzung
- Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen (§ 8 Kommunalabgabengesetz)
- Liste der Satzungen nach §8 Kommunalabgabengesetz
- Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a-c BauGB in der Bundesstadt Bonn
- 20-1 Verwaltungsgebührenordnung
- Rechtliche Grundlagen: § 8 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG NRW)
- Informationen nach Artikel 13 bzw. 14 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bei Erhebung personenbezogener Daten