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Auskunft aus dem Fahrzeugregister

Beschreibung

Die Übermittlung von Halter- beziehungsweise Fahrzeugdaten an Privatpersonen ist in § 39 des Straßenverkehrsgesetzes geregelt. Der Antragsteller oder die Antragstellerin muss einen verkehrsbezogenen Anspruch an der Auskunft haben und die entsprechenden Gründe in einem Antrag darlegen.

Die Zulassungsbehörde prüft anhand dieser Gründe, ob die Auskunft erteilt werden kann. Sie darf nur für den beschriebenen Zweck verwendet werden. Je nach Art der Daten, über die Auskunft gewünscht wird, ist es zudem Voraussetzung, dass der Antragsteller oder die Antragstellerin sie auf andere Weise entweder nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangen könnte.


Hinweise und Besonderheiten

Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.

Nach einem Verkehrsunfall kann die zuständige Versicherung auch über den Zentralruf der Autoversicherer erfragt werden:

Tel.: 0800 - 25 026 00 (für Anrufe aus Deutschland kostenfrei)


Verfahrensablauf

Die Beantragung der Auskunft kann online erfolgen und eine Gebühr bis zu 5,10 Euro erfordern.

Sie benötigen hierfür Ihre BundID, mit der Sie sich mit Ihrem neuen Personalausweis (Online-Ausweisfunktion) authentifizieren. Sie erhalten die Halterauskunft nach der Bearbeitung per Post.