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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
BewohnerparkausweiseKurzbeschreibung
Bis Januar 2023 können Bewohnerparkausweise nur für 6 Monate beantragt werden.
Bitte beachten Sie, dass pro Person nur ein Antrag gestellt werden kann.
Bitte vergewissern Sie sich, dass an Ihrem Hauptwohnsitz eine Bewohnerparkzone vorhanden ist. Die bei der Bundesstadt Bonn ausgewiesenen Bewohnerparkgebiete können Sie im Dokument "Straßenverzeichnis der Bewohnerparkgebiete" unter weiterführende Links finden.
Beschreibung
Wer in einem Bewohnerparkgebiet
- mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
- dauernd ein auf sich als Halter oder Halterin zugelassenes Fahrzeug besitzt und
- keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat,
kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.
Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich.
Erstanträge und Verlängerungsanträge
können über das Online-Formular beantragt werden. Bitte fügen, Sie falls erforderlich, die unterschriebene Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters bei. Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig, das heißt mindestens 4 Wochen vor Ablauf.
Bei Fahrzeugwechsel und Umzug:
Bei diesen beiden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an parkausweis@bonn.de
Bei Eintragungen mehrerer Kennzeichen
in den Bewohnerparkausweis, muss eine schriftliche Begründung dem Antrag beigefügt werden. Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht.
Bearbeitungszeit
4 Wochen
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Hinweise und Besonderheiten
Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post.
Verfahrensablauf
Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post.
Kosten
- 6 Monate: 15 Euro
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.
Zahlungsweisen
Giropay
PayPal
Lastschrift
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