Bewohnerparkausweise

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bewohnerparkausweise

Kurzbeschreibung

Bewohnerparkausweise werden ab dem 1. März 2023 mit einer Gültigkeit von 6 oder 12 Monaten ausgestellt.
Bitte beachten Sie dabei die neuen Gebühren. Wer über einen Bonn-Ausweis verfügt, entrichtet eine um 75 % ermäßigte Gebühr.

Bitte beachten Sie, dass pro Person nur ein Antrag gestellt werden kann.

Bitte vergewissern Sie sich, dass an Ihrem Hauptwohnsitz eine Bewohnerparkzone vorhanden ist. Die bei der Bundesstadt Bonn ausgewiesenen Bewohnerparkgebiete können Sie im Dokument "Straßenverzeichnis der Bewohnerparkgebiete" unter weiterführende Links finden.

Beschreibung

Wer in einem Bewohnerparkgebiet

  • mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  • dauernd ein auf sich als Halter oder Halterin zugelassenes Fahrzeug besitzt und
  • keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat,

kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich.

Erstanträge und Verlängerungsanträge
können über das Online-Formular beantragt werden. Bitte fügen, Sie falls erforderlich, die unterschriebene Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters bei. Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig, das heißt mindestens 4 Wochen vor Ablauf.

Bei Fahrzeugwechsel und Umzug:
Bei diesen beiden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an  parkausweis@bonn.de 

Bei Eintragungen mehrerer Kennzeichen
in den Bewohnerparkausweis, muss eine schriftliche Begründung dem Antrag beigefügt werden. Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht.


Bearbeitungszeit
4 Wochen

Bitte sehen Sie davon ab, Anträge mehrfach zu stellen. Der bei der Bearbeitung dadurch entstehende Mehraufwand kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Hinweise und Besonderheiten

Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.

Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post. 


Verfahrensablauf

Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post. 


Kosten

  • 6 Monate: 90 Euro (mit Bonn-Ausweis: 22,50 Euro)
  • 12 Monate: 180 (mit Bonn-Ausweis: 45 Euro)

Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro
Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro

Die Gebühr wird bei Ausstellung des Parkausweises fällig. Bitte schicken Sie daher den Bonn-Ausweis bereits bei der Antragsstellung mit, ansonsten kann keine Ermäßigung erfolgen.

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.

Eine Erstattung der Kosten ist nach der Ausstellung des Bewohnerparkausweises nicht mehr möglich.


Zahlungsweisen

Giropay

PayPal

Lastschrift

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