Bewohnerparkausweise

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bewohnerparkausweise

Beschreibung

Wer in einem Bewohnerparkgebiet

  • mit Hauptwohnsitz gemeldet ist,
  • dauernd ein auf sich als Halter oder Halterin zugelassenes Fahrzeug besitzt und
  • keine Garage oder sonstige Abstellmöglichkeit hat,

kann für die Bewohnerparkplätze einen Bewohnerparkausweis beantragen.

Wenn Sie nicht die Halterin oder der Halter des Fahrzeuges sind, legen Sie bitte eine entsprechend unterschriebene Nutzungserklärung vor (Formular siehe unten). In diesem Fall ist auch die Vorlage des Personalausweises oder Reisepasses der Halterin/ des Halters erforderlich.

Erstanträge und Verlängerungsanträge
können über das Online-Formular beantragt werden. Bitte fügen, Sie falls erforderlich, die unterschriebene Nutzungserklärung der Halterin oder des Halters bei. Bitte beantragen Sie die Verlängerung des Bewohnerparkausweises rechtzeitig, das heißt mindestens 4 Wochen vor Ablauf.

Bei Fahrzeugwechsel und Umzug:
Bei diesen beiden Angelegenheiten wenden Sie sich bitte an  parkausweis@bonn.de 

Bei Eintragungen mehrerer Kennzeichen
in den Bewohnerparkausweis, muss eine schriftliche Begründung dem Antrag beigefügt werden. Bitte erklären Sie in der Begründung, wie die jeweils anderen Fahrzeuge genutzt werden und wo diese geparkt werden. Es muss nachvollziehbar sein, dass sich der Bedarf immer nur auf ein Kfz bezieht.


Bearbeitungszeit
4 Wochen

Bitte sehen Sie davon ab, Anträge mehrfach zu stellen. Der bei der Bearbeitung dadurch entstehende Mehraufwand kann Ihnen in Rechnung gestellt werden.

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.


Hinweise und Besonderheiten

Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.

Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post. 


Verfahrensablauf

Die Zustellung des Bewohnerparkausweises erfolgt per Post. 


Kosten

  • Gültigkeit 6 Monate: 180 Euro (mit Bonn-Ausweis: 45 Euro)
  • Gültigkeit 12 Monate: 360 Euro (mit Bonn-Ausweis: 90 Euro)
  • Gültigkeit 24 Monate: 720 Euro (mit Bonn-Ausweis: 180 Euro)

Ersatzausstellung nach Verlust: 25 Euro
Änderung der Parkzone und/oder des amtlichen Kennzeichens: 15 Euro

Die Gebühr wird bei Ausstellung des Parkausweises fällig. Bitte schicken Sie daher den Bonn-Ausweis bereits bei der Antragsstellung mit, ansonsten kann keine Ermäßigung erfolgen.

Die Bezahlung erfolgt über ePayment.

Eine Erstattung der Kosten ist nach der Ausstellung des Bewohnerparkausweises nicht mehr möglich.


Zahlungsweisen

Giropay

PayPal

Lastschrift

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  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

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