Ummeldung nach dem Meldegesetz

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Ummeldung nach dem Meldegesetz

Beschreibung

Zieht eine Einzelperson oder eine ganze Familie innerhalb von Bonn um, kann das Meldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung (WGB) online übermittelt werden. 

Mit dem neuen Personalausweis (nPA) mit freigeschalteter ID Funktion ist keine Unterschrift erforderlich. Das Meldeformular und die Wohnungsgeberbestätigung werden elektronisch übermittelt.

Die Unterlagen werden anschließend im Bürgeramt geprüft und bearbeitet. Sind alle Angaben vollständig und in Ordnung, erhalten Sie eine E-Mail mit der Mitteilung, dass Sie Ihre Adresse im Personalausweis im Dienstleistungszentrum ändern lassen können. Hierfür ist an den Außenstellen Bad Godesberg, Beuel und Hardtberg ein Termin erforderlich, für eine Änderung im Dienstleistungszentrum des Stadthauses benötigen Sie keinen Termin. Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail. Die Bestätigung der Ummeldung erhalten Sie per Post.

Bitte beachten Sie, dass der Vorgang erst abgeschlossen ist, wenn die Änderung im Personalausweis vorgenommen wurde.

Tipp
Ihr Auto zieht mit Ihnen um? Denken Sie daran, die Adresse im Kfz-Schein (Zulassungsbescheinigung Teil I) nach erfolgter Ummeldung zu ändern! Hierfür ist ein persönlicher Termin erforderlich, den Sie auf www.bonn.de/termine unter der Rubrik "KFZ-Zulassungswesen" vereinbaren können.


Hinweise und Besonderheiten

Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.


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