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Hund an-, um- und abmelden (Ordnungsamt)
Beschreibung
Das Landeshundegesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht vor, dass die Haltung von Hunden ab einer bestimmten Größe oder einer bestimmten Rasse einer ordnungsbehördlichen Erlaubnis bedarf.
Erforderliche Unterlagen
Für das Anmelden von großen Hunden, Hunden bestimmter Rasse oder gefährlicher Hunde sind zusätzliche Nachweise zu erbringen:
Große Hunde
Für Hunde, die ausgewachsen eine Widerristhöhe von mindestens 40 Zentimeter oder ein Gewicht von mindestens 20 Kilogramm erreichen, besteht eine Anzeigepflicht bei der zuständigen Ordnungsbehörde. Zudem ist die Anzeige gebührenpflichtig (25,00 EUR).
Folgende Nachweise müssen für die Anzeige eines Hundes nach § 11 LHundG NRW eingereicht werden:
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Sachkundenachweis
- erforderliche Zuverlässigkeit
- aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)
Hunde bestimmter Rassen
Für Hunde bestimmter Rassen benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die ordnungsbehördliche Erlaubnis ist gebührenpflichtig (45,00 EUR bis 100,00 EUR- je nach Aufwand).
Folgende Nachweise müssen für die Erlaubnis zur Hundehaltung nach § 10 LHundG NRW eingereicht werden:
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Volljährigkeit
- erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)
- artgerechte und ausbruchssichere Unterbringung
- Sachkundenachweis
Gefährliche Hunde
Für einen gefährlichen Hund benötigen Sie eine ordnungsbehördliche Erlaubnis zur Hundehaltung. Gleiches gilt für deren Kreuzungen untereinander sowie deren Kreuzungen mit anderen Hunden. Die Erlaubnis zum Halten eines gefährlichen Hundes wird nur erteilt, wenn ein besonderes privates Interesse nachgewiesen wird oder ein öffentliches Interesse an der weiteren Haltung besteht. Zudem ist die ordnungsbehördliche Erlaubnis gebührenpflichtig (45,00 EUR bis 100,00 EUR- je nach Aufwand).
Folgende Nachweise müssen für die Erlaubnis zur Hundehaltung nach § 3 LHundG NRW eingereicht werden:
- Hundehaftpflichtversicherung
- Mikrochip-Kennzeichnung
- Volljährigkeit
- erforderliche Zuverlässigkeit (Führungszeugnis)
- aktuelles Foto (Front- sowie Seitenansicht)
- artgerechte und ausbruchssichere Unterbringung
- Nachweis des besonderen öffentlichen oder privaten Interesses an der Hundehaltung
- Sachkundenachweis
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.
Das Halten eines nicht versteuerten Hundes stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße geahndet wird.
Kosten
Die ordnungsbehördliche Anmeldung großer Hunde, Hunde bestimmter Rassen und gefährlicher Hunde ist mit einer Gebühr zwischen 25 und 100 Euro, je nach Aufwand verbunden.