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Lastschrifteinzug (SEPA-Lastschriftmandat)
Beschreibung
Zahlungen können auf einfachem Wege im Lastschrifteinzugsverfahren beziehungsweise durch Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates vorgenommen werden. Dies hat den Vorteil, dass die Stadtkasse Bonn die einmaligen oder regelmäßigen Zahlungstermine für Zahlungspflichtige überwacht und Forderungsbeträge rechtzeitig von dem benannten Konto einzieht.
Der zu zahlende Betrag wird zum Fälligkeitstermin beziehungsweise einen Banktag nach Fälligkeit in der korrekten Betragshöhe von dem Bankkonto abgebucht. Alle Veränderungen (Minderungen, Erhöhungen) finden automatisch Berücksichtigung.
Das erteilte SEPA-Lastschriftmandat kann jederzeit schriftlich mit sofortiger Wirkung widerrufen werden.
Die Erteilung des SEPA-Lastschriftmandats erfolgt über ein Online-Formular. Hierfür wird der neue Personalausweis mit freigeschalteter e-ID-Funktion benötigt.
Alternativ kann auch das Online-Formular ohne e-ID-Funktion genutzt werden. Dieses ist, nachdem es ausgefüllt, ausgedruckt und unterschrieben wurde, per Post an die dort angegebene Adresse oder als eingescanntes Dokument an einnahmebuchhaltung@bonn.de zu senden.
Erforderliche Unterlagen
Für ein SEPA-Lastschriftmandat benötigt die Stadtkasse Bonn:
- die Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer der Bundesstadt Bonn: DE 48ZZZ00000191165
- die Mandatsreferenz (das Kassenzeichen des Bescheides/des Vertrages)
- den Namen der oder des Zahlungspflichtigen und dessen Anschrift beziehungsweise bei abweichendem Zahler den Namen der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers und dessen Anschrift
- die Bankverbindung: Kreditinstitut, BIC und IBAN
- die Unterschrift der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers beziehungsweise des Bevollmächtigten