Suche
Erlaubnisfreie Versickerung anzeigen
Kurzbeschreibung
Erlaubnisfreie Niederschlagswasserversickerung für Flächen von max. 30 m².
Beschreibung
Das gezielte Einleiten von auf befestigten Flächen (z.B. Dächer, Hofflächen) gesammelte abfließende Niederschlagswasser über technische Anlagen ins Grundwasser erfordert eine wasserrechtliche Erlaubnis der Unteren Wasserbehörde. Die Flächenversickerung und die breitflächige Versickerung über eine Geländevertiefung ist dagegen erlaubnisfrei, aber anzeigepflichtig. Es findet dabei keine Einleitung in den Untergrund über Versickerungsanlagen statt. Eine ausreichende Reinigung des Niederschlagswassers wird durch den natürlichen Bodenfilter der begrünten und belebten Bodenzone gewährleistet.
Eine erlaubnisfreie Versickerung ist möglich, wenn die Voraussetzungen einer schadlosen, gemeinwohlverträglichen Niederschlagswasserbeseitigung von einer max. 30m² großen Fläche erfüllt werden.
Die Gemeinwohlverträglichkeit muss durch die Untere Wasserbehörde festgestellt werden.
Erforderliche Unterlagen
Folgende Unterlagen / Nachweise werden zur Beantragung digital benötigt:
- Lageplan mit Eintragung der betroffenen Flächen
- Fotos der Versickerungsfläche
- Fotos der zu versickernden Fläche
Bearbeitungsdauer
Aufgrund der aktuellen personellen Situation kann die Bearbeitung Ihrer Anzeige nicht zeitnah erfolgen. Wir versuchen eine Bearbeitungsdauer von max. vier Wochen einzuhalten.
Hinweise und Besonderheiten
Das Kassen- und Steueramt der Stadt Bonn erhält eine Durchschrift des Feststellung und damit Kenntnis über das Vorhaben. Eine Reduzierung der Niederschlagswassergebühren kann jedoch erst mit der Meldung der Grundstückseigentümer*in nach Umsetzung des Vorhabens und Mitteilung an das Steueramt erfolgen. Eine Mitteilung an das Steueramt per E-Mail richten Sie bitte an: steueramt@bonn.de
Voraussetzungen
- Die Fläche von der das Niederschlagswasser versickert wird ist gleich / kleiner 30m².
- Bei diesen Flächen handelt es sich um eine Dachfläche oder eine Hoffläche.
- Das Flächenverhältnis zwischen versiegelter Fläche und Versickerungsfläche ist gleich / größer 1 zu 3 (bei Ableitung einer Fläche mit Dachbegrünung, ist ein Verhältnis nur gleich / größer 1 zu 1,5 erforderlich).
- Die Versickerungsfläche ist eben und ohne Gefälle zum Nachbarn.
- Das Niederschlagswasser muss mit einem Mindestabstand von 2,5m zum Gebäude und zur Nachbargrenze auf dem eigenen Grundstück verbleiben und dort versickern.
Verfahrensablauf
Die erlaubnisfreie Versickerung ist der Unteren Wasserbehörde mittels Online-Formular anzuzeigen.