BIS: Suche und Detail

Zuschüsse für Sankt Martinsumzüge im Bezirk Bonn

Beschreibung

Nach den derzeit geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn. Ausgenommen hiervon sind die örtlichen Sportvereine. Es ist das Ziel der Bezirksvertretung Bonn, die Arbeit der Vereine zu beleben und zu fördern.

Gefördert werden Aktivitäten ehrenamtlich geführter Gesang- und Instrumentalvereine und der kulturellen Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums, Karnevalsumzüge, das Brauchtum Sankt Martin sowie Vereinsjubiläen.


Fristen

Die Zuschüsse für Sankt Martinsumzüge können bis zum 30.09. eines Jahres beantragt werden.


Hinweise und Besonderheiten

Höhe des Zuschusses

Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet die Bezirksvertretung Bonn auf Vorschlag der Bezirksverwaltungsstelle.

Die Bezuschussung beruht auf den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der jeweils geltenden Fassung.

Die Gewährung von Zuschüssen ist eine freiwillige Leistung. Sie wird auf Antrag im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.

Die Zuschusshöhe bemisst sich an den im Rahmen der in den Richtlinien vorgesehenen Beträge, für Vereine in Form von Pauschbeträgen, der Aktivität des Vereins angemessen, gewährt.

Einreichen von Verwendungsnachweisen

Der Antragstellende hat auf Verlangen einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis (z.B. Rechnungskopien, Kopien von Kontoauszügen) innerhalb einer festgesetzten Frist vorzulegen.


Verfahrensablauf

Die Beantragung erfolgt in der Regel über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausweisfunktion des Personalausweises ist nicht erforderlich.

Eine schriftliche Antragstellung ist möglich.