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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Zuschüsse für Sankt Martinsumzüge im Bezirk BonnBeschreibung
Nach den derzeit geltenden Richtlinien gewährt die Verwaltung auf Beschluss der Bezirksvertretung Mittel zur Unterstützung der Aktivitäten kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn. Ausgenommen hiervon sind die örtlichen Sportvereine. Es ist das Ziel der Bezirksvertretung Bonn, die Arbeit der Vereine zu beleben und zu fördern.
Gefördert werden Aktivitäten ehrenamtlich geführter Gesang- und Instrumentalvereine und der kulturellen Vereine der Heimatpflege und des Brauchtums, Karnevalsumzüge, das Brauchtum Sankt Martin sowie Vereinsjubiläen.
Fristen
Die Zuschüsse für Sankt Martin 2023 können bis zum 10.09.2023 beantragt werden.
Hinweise und Besonderheiten
Höhe des Zuschusses
Über die Höhe des jeweiligen Zuschusses entscheidet die Bezirksvertretung Bonn auf Vorschlag der Bezirksverwaltungsstelle.
Die Bezuschussung beruht auf den Richtlinien für die Förderung kultureller Vereine und Vereinigungen im Rahmen der Heimatpflege und des Brauchtums sowie der Gesang- und Instrumentalvereine im Stadtbezirk Bonn in der jeweils geltenden Fassung.
Die Gewährung von Zuschüssen ist eine freiwillige Leistung. Sie wird auf Antrag im Rahmen der im Haushaltsplan zur Verfügung stehenden Mittel gewährt. Ein Rechtsanspruch besteht nicht.
Die Zuschusshöhe bemisst sich an den im Rahmen der in den Richtlinien vorgesehenen Beträge, für Vereine in Form von Pauschbeträgen, der Aktivität des Vereins angemessen, gewährt.
Einreichen von Verwendungsnachweisen
Der Antragstellende hat auf Verlangen einen prüfungsfähigen Verwendungsnachweis (z.B. Rechnungskopien, Kopien von Kontoauszügen) innerhalb einer festgesetzten Frist vorzulegen.
Verfahrensablauf
Die Beantragung erfolgt in der Regel über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Eine schriftliche Antragstellung ist möglich.
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