Bauakteneinsicht

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bauakteneinsicht

Beschreibung

Laufende Antragsverfahren
Die am Verfahren Beteiligten können Einsicht in laufende Bauantragsunterlagen nehmen. Das sind in der Regel die Bauherrin oder der Bauherr und ihr oder sein Vertreter sowie Angrenzende.
Bei Einsicht von laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die E-Mail
Adresse des Bauordnungsamts (siehe Kontakt).

Abgeschlossene Bauvorhaben
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann die Eigentümerin oder der Eigentümer oder eine von ihr oder ihm bevollmächtigte Person die Archivakten einsehen. Dritten kann eine Einsichtnahme in der Regel nur im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW IFG NRW oder dem Umweltinformationsgesetz NRW - UIG NRW gewährt werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen. Ein entsprechender Antrag ist an das Amt für Recht und Versicherungen der Bundesstadt Bonn zu richten und wird dort geprüft und beschieden.

Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von nahezu allen baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Bonner Stadtgebiet. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann aber nicht gegeben werden, da beispielsweise infolge von Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können.


Erforderliche Unterlagen

  • Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis)
  • gegebenenfalls Eigentumsnachweis oder Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
  • Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer)

Verfahrensablauf

Bauakteneinsicht
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Archiv besorgt werden müssen,
ist die gewünschte Akteneinsicht zu beantragen.

Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Onlineformular im Serviceportal der Stadt Bonn. Den Link hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür ein Servicekonto NRW.
Sobald die Akten bereit liegen, werden Sie über den Postkorb des Serviceportals oder telefonisch informiert. Die Bauakten können dann nach einer Terminvereinbarung in den Räumen der "Bürgerinformation Bauen" des Bauordnungsamtes, Stadthaus, Etage 5 B, eingesehen werden.


Kosten

Gebühren für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Fotokopien werden nach den Tarifnummern 1 und 11 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn erhoben.

Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme – Grundgebühren

1 bis 2 Aktenbände: 18,50 Euro

jeder weitere dazugehörige Band: 9,00 Euro

Schriftliche Aktenauskunft – Grundgebühren

1 bis 2 Aktenbände: 18,50 Euro

jeder weitere dazugehörige Band: 9,00 Euro

zusätzlicher Arbeitsaufwand je Akte: 8,50 Euro

zusätzlich:

Kopien aus der Bauakte

bis DIN A4

schwarz/weiß: 1,00 Euro/Seite

Farbe: 3,50 Euro/Seite

bis DIN A3

schwarz/weiß: 1,50 Euro/Seite

Farbe: 5,50 Euro/Seite

je Bauplan/Bauzeichnung: 5,00 Euro

Digitale Auszüge

bis DIN A4: 0,50 Euro/Seite

bis DIN A3: 1,00 Euro/Seite

je Bauplan/Bauzeichnung: 5,00 Euro

Zahlungsarten:

bar oder mittels EC-Zahlung oder per Überweisung

Onlinedienstleistungen

Sprung zur Icon Legende.

Icon Legende

  • - Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich

Sprung zur den Onlinedienstleistungen