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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
BauakteneinsichtBeschreibung
Laufende Antragsverfahren
Die am Verfahren Beteiligten können Einsicht in laufende Bauantragsunterlagen nehmen. Das sind in der Regel die Bauherrin oder der Bauherr und ihr oder sein Vertreter sowie Angrenzende.
Bei Einsicht von laufenden Bauvorhaben wenden Sie sich bitte an die E-Mail
Adresse des Bauordnungsamts (siehe Kontakt).
Abgeschlossene Bauvorhaben
Bei abgeschlossenen Bauvorhaben kann die Eigentümerin oder der Eigentümer oder eine von ihr oder ihm bevollmächtigte Person die Archivakten einsehen. Dritten kann eine Einsichtnahme in der Regel nur im Rahmen eines Akteneinsichtsgesuchs nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW IFG NRW oder dem Umweltinformationsgesetz NRW - UIG NRW gewährt werden, sofern keine gesetzlichen Ausschlussgründe entgegenstehen. Ein entsprechender Antrag ist an das Amt für Recht und Versicherungen der Bundesstadt Bonn zu richten und wird dort geprüft und beschieden.
Im Archiv des Bauordnungsamtes befinden sich die Bauakten der abgeschlossenen Bauverfahren von nahezu allen baurechtlich genehmigten Gebäuden oder sonstigen baulichen Anlagen im Bonner Stadtgebiet. Eine Gewähr für die Vollständigkeit dieses Archivs kann aber nicht gegeben werden, da beispielsweise infolge von Gebietsreformen Akten abhanden gekommen sein können.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument (zum Beispiel Personalausweis)
- gegebenenfalls Eigentumsnachweis oder Vollmacht der Eigentümerin beziehungsweise des Eigentümers
- Genaue Angaben über die Lage des Grundstücks (Straße, Hausnummer)
Verfahrensablauf
Bauakteneinsicht
Da die Unterlagen in jedem Einzelfall aus dem Archiv besorgt werden müssen,
ist die gewünschte Akteneinsicht zu beantragen.
Bitte nutzen Sie dafür das entsprechende Onlineformular im Serviceportal der Stadt Bonn. Den Link hierzu finden Sie unter „Formulare und Links“. Sie benötigen hierfür ein Servicekonto NRW.
Sobald die Akten bereit liegen, werden Sie über den Postkorb des Serviceportals oder telefonisch informiert. Die Bauakten können dann nach einer Terminvereinbarung in den Räumen der "Bürgerinformation Bauen" des Bauordnungsamtes, Stadthaus, Etage 5 B, eingesehen werden.
Kosten
Gebühren für die Akteneinsicht und die Anfertigung von Fotokopien werden nach den Tarifnummern 1 und 11 des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührenordnung der Bundesstadt Bonn erhoben.
Bereitstellung von Bauakten zur Einsichtnahme – Grundgebühren
1 bis 2 Aktenbände: 18,50 Euro
jeder weitere dazugehörige Band: 9,00 Euro
Schriftliche Aktenauskunft – Grundgebühren
1 bis 2 Aktenbände: 18,50 Euro
jeder weitere dazugehörige Band: 9,00 Euro
zusätzlicher Arbeitsaufwand je Akte: 8,50 Euro
zusätzlich:
Kopien aus der Bauakte
bis DIN A4
schwarz/weiß: 1,00 Euro/Seite
Farbe: 3,50 Euro/Seite
bis DIN A3
schwarz/weiß: 1,50 Euro/Seite
Farbe: 5,50 Euro/Seite
je Bauplan/Bauzeichnung: 5,00 Euro
Digitale Auszüge
bis DIN A4: 0,50 Euro/Seite
bis DIN A3: 1,00 Euro/Seite
je Bauplan/Bauzeichnung: 5,00 Euro
Zahlungsarten:
bar oder mittels EC-Zahlung oder per Überweisung
Onlinedienstleistungen
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