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Fischereiprüfung - Ausnahmegenehmigung
Beschreibung
Grundsätzlich ist die Fischerprüfung im Bezirk oder Ort des Hauptwohnsitzes abzulegen. Hiervon kann jedoch eine Ausnahmegenehmigung beantragt werden.
Erforderliche Unterlagen
Bitte halten Sie die folgenden Nachweise digital bereit (PDF, jpeg oder png), um sie im Prozess hochladen zu können:
- Unterschriebene Vollmacht der erziehungsberechtigten Person (nur bei minderjährigen Personen)
Bearbeitungsdauer
Ihre Unterlagen erhalten Sie nach Eingang in der Regel nach 1-2 Wochen wieder. Im Serviceportal haben Sie die Möglichkeit sich über den Bearbeitungsstand zu informieren. Sollten Unterlagen zur Bearbeitung fehlen, erhalten Sie über den Postkorb eine entsprechende Information.
Nach der Bearbeitung wird Ihr Dokument automatisch an Ihre aktuelle Meldeadresse versendet. Sollte eine abweichende Anschrift von Ihnen gewünscht werden, bitten wir um entsprechende Mitteilung.
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihre BundID. Eine Authentifizierung mit der Online-Ausewisfunktion des neuen Personalausweises ist nicht erforderlich.
Kosten
Die Gebühr für die Ausnahmegenehmigung beträgt 15 Euro.
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.