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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
KFZ anmelden, ummelden, abmelden (i-KFZ)Beschreibung
Neuzulassung
Wenn Sie in Bonn ein Fahrzeug neu (fabrikneues Fahrzeug) zulassen möchten.
Umschreibung innerhalb Bonns
Wenn Sie ein in Bonn zugelassenes Kraftfahrzeug kaufen, müssen sie dieses unverzüglich ummelden. Auf Wunsch können Sie das bisherige Kennzeichen behalten.
Außerbetriebsetzung
Ihr Fahrzeug muss außer Betrieb gesetzt werden, wenn es beispielsweise verschrottet werden soll.
Eine Außerbetriebsetzung kann erfolgen, wenn das Fahrzeug zum Beispiel in den Wintermonaten nicht genutzt werden soll oder eine Inbetriebnahme wegen Reparaturarbeiten über einen längeren Zeitraum nicht in Frage kommt.
Wiederzulassung
Wenn Sie ein KFZ auf den bisherigen Halter oder die bisherige Halterin in Bonn zulassen möchten.
Es handelt sich immer dann um eine Wiederzulassung, wenn es sich
- um dasselbe Fahrzeug,
- um dieselbe Halterin bzw. denselben Halter und
- um denselben Zulassungsbezirk
handelt. Wenn Sie diese Voraussetzungen nicht erfüllen, wählen Sie bitte die Dienstleistung „Umschreibung eines bisher in Deutschland zugelassenen Fahrzeugs“ auf www.bonn.de.
Erforderliche Unterlagen
Neuzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- EG-Übereinstimmungsbescheinigung
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel der Halterin beziehungsweise des Halters
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
Umschreibung
- Zulassungsbescheinigung Teil I und Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdeckten Sicherheitscodes
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel des neuen Halters
- Teilnahmeerklärung zum Lastschrifteinzugsverfahren (SEPA-Lastschriftmandat)
- Übernahme des bisherigen Kennzeichens
Außerbetriebsetzung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdeckten Sicherheitscodes
- sowie die amtlichen Kennzeichen mit Stempelplaketten mit verdeckten Sicherheitscodes
- zusätzlich bei Verwertung (Verschrottung) des Fahrzeuges
- Verwertungsnachweis einer zertifizierten Altauto-Annahmestelle
Wiederzulassung
- Zulassungsbescheinigung Teil I mit freigelegtem Sicherheitscode
- eVB-Nr. (elektronische Versicherungsbestätigung)
- Gültiger Bericht über die letzte Hauptuntersuchung, sofern diese bereits erforderlich war
- Neuer Personalausweis oder elektronischer Aufenthaltstitel des Halters
Bearbeitungsdauer
Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Anliegens nicht in Echtzeit erfolgt, sondern eine Bearbeitungszeit in der KFZ-Zulassungsstelle von 3 bis zu 10 Werktagen erfordert. Sie werden über den Abschluss der Bearbeitung auf dem Postweg schriftlich informiert.
Die Abmeldung Ihres KFZ wird tagesaktuell in das Register des Kraftfahrt-Bundesamtes (Zentrales Fahrzeugregister) übernommen. Sie erhalten in wenigen Tagen hierüber eine schriftliche Bestätigung.
Hinweise und Besonderheiten
Die Beantragung erfolgt über das Online-Formular. Sie benötigen hierfür Ihr Servicekonto NRW. Eine Authentifizierung mit der eID-Funktion des neuen Personalausweises ist erforderlich.
Bei der Zulassungsbescheinigung I: Ausstellung ab 01.01.2015 erforderlich
Bei der Zulassungsbescheinigung II: Ausstellung ab 01.01.2018 erforderlich
Verfahrensablauf
Außerdem muss es sich um ein nach dem 01.01.2015 zugelassenes Fahrzeug handeln.
Wir empfehlen insbesondere, zur Überprüfung der Voraussetzungen der Nutzung dieses Verfahrens die Homepage des Bundesverkehrsministeriums zu besuchen.
Stempelplakettenträger und Plakettenträger für die Hauptuntersuchung sowie die entsprechenden Bescheide werden Ihnen von der Zulassungsbehörde postalisch zugeschickt.
Kosten
Die Bezahlung erfolgt über ePayment.
Neuzulassung
Mindestkosten 27 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Umschreibung
Mindestens 19,30 Euro; je nach Aufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.
Außerbetriebsetzung
Mindestkosten
6,30 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich die Gebühr erhöhen.
unter Vorlage des Verwertungsnachweises
12,50 Euro
Wird der Verwertungsnachweis nicht vorgelegt bzw. nachgereicht
17,60 Euro
Wiederzulassung
Mindestkosten 12,10 Euro; je nach Bearbeitungsaufwand kann sich diese Gebühr erhöhen.